Kriminalität und Justiz

Verstöße gegen das Waffengesetz am Grenzübergang Bietingen: Bundespolizei handelt entschlossen

Am vergangenen Wochenende wurden am Grenzübergang Bietingen/Thayngen zwei Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät sowie ein verbotener Teleskopschlagstock wurden von den Beamten der Bundespolizei sichergestellt.

Am Samstagmittag wurde ein 43-jähriger eritreischer Staatsangehöriger bei der Einreise kontrolliert, bei dem ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät gefunden wurde. Die Bundespolizei verweigerte ihm die Einreise nach Deutschland und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

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Am frühen Sonntagmorgen wurde ein 22-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert, bei dem ein verbotener Teleskopschlagstock auf dem Beifahrersitz entdeckt wurde. Die Beamten stellten den Gegenstand sicher und erlaubten dem Reisenden, seine Fahrt fortzusetzen. Auch in diesem Fall wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Die Bundespolizeiinspektion Konstanz zeigte damit konsequentes Handeln bei der Überwachung des Grenzverkehrs und der Einhaltung des Waffengesetzes. Solche Maßnahmen tragen zur Gewährleistung der Sicherheit in der Grenzregion bei und zeigen die Entschlossenheit der Behörden, Gesetzesverstöße konsequent zu verfolgen.

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