Das Polizeipräsidium Westpfalz hat einem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Neustadt zugestimmt. Der Entwurf, der am 8. Oktober 2024 übermittelt wurde, berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten und wurde am Freitag angenommen. Polizeipräsident Hans Kästner erklärte, dass der Kompromiss eine konstruktive Regelung zur Beendigung des Verfahrens darstellt. Es sei jedoch entscheidend gewesen, dass ein vermittelndes Gespräch zwischen dem ehemaligen Polizeipräsidenten und dem Kläger ausgeschlossen wurde, aufgrund des Gesundheitszustands des damaligen Polizeipräsidenten.
Der Hintergrund dieser Auseinandersetzung geht auf ein im April 2022 ausgesprochenes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zurück, das im Zusammenhang mit einem Verdacht auf illegalen Waffenkauf steht. Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie hier.