Kriminalität und Justiz

Verdächtige Mitglieder einer syrischen Miliz und ein mutmaßlicher syrischer Geheimdienstoffizier wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen festgenommen

GBA: Verhaftung von vier Verdächtigen Mitgliedern einer syrischen Miliz und eines Verdächtigen syrischen Geheimdienstoffiziers wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

Frankfurt (ots)

Am heutigen Tag (3. Juli 2024) hat die Bundesanwaltschaft die staatenlosen syrischen Palästinenser

Amin M.

Karim R.

Tarek K. und

Walid H.

sowie den syrischen Staatsangehörigen

Naim M.

aufgrund von Haftbefehlen, die am 6. Juni 2024 von der Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof erlassen wurden, in Gewahrsam genommen. Amin M., Naim M. und Tarek K. wurden in Hamburg festgenommen; Karim R. wurde in Dortmund festgenommen und Walid H. in Stuttgart. Die Wohnung eines weiteren Verdächtigen, der nicht verhaftet wurde, wurde in Düsseldorf durchsucht.

Die verhafteten Personen stehen im dringenden Verdacht, Zivilisten getötet und versucht zu haben zu töten, was als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingestuft wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches [VStGB], §§ 22, 23 des deutschen Strafgesetzbuches [StGB]). Darüber hinaus werden Amin M., Naim M., Tarek K. und Walid H. der Folter beschuldigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 5, § 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB) und im Falle von Amin M. und Naim M. auch der Freiheitsberaubung (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB). Naim M. wird ebenfalls vorgeworfen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Freiheitsberaubung mit Todesfolge begangen zu haben (§ 7 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 3 VStGB) sowie Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB).

Im Wesentlichen lauten die Haftbefehle folgendermaßen:

Mindestens seit Ende April 2011 griff das syrische Regime systematisch mit brutaler Gewalt gegen Kritiker vor. Das Ziel war es, die Protestbewegung von Anfang an zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Dies führte dazu, dass tatsächliche und vermeintliche politische Gegner im ganzen Land verhaftet, inhaftiert, gefoltert und vielfach getötet wurden. Anfang 2012 eskalierten die Spannungen in Syrien in einen Bürgerkrieg zwischen den syrischen Streitkräften und bewaffneten Oppositionsgruppen.

Amin M., Naim M., Tarek K. und Walid H. waren seit spätestens Frühjahr 2011 mit der bewaffneten Miliz „Freie Palästina-Bewegung“ (FPB) in Syrien verbunden. Zu dieser Zeit kontrollierte die Miliz im Auftrag des syrischen Regimes Al Yarmouk. Dieser Bezirk in Damaskus war aus einem palästinensischen Flüchtlingslager hervorgegangen und wurde hauptsächlich von Palästinensern bewohnt. Das syrische Regime sperrte Al Yarmouk seit Juli 2013 vollständig ab, was zu einem Mangel an Nahrungsmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung führte. Die FPB arbeitete eng mit dem syrischen Militärgeheimdienst zusammen, insbesondere mit den Zweigen 227 und 235. Naim M. war Mitglied des Zweiges 235, des sogenannten Palästina-Zweiges.

Alle Verdächtigen waren an der gewaltsamen Niederschlagung eines friedlichen anti-regierungskritischen Protests in Al Yarmouk am 13. Juli 2012 beteiligt. Sie und andere Komplizen richteten sich gezielt gegen die zivilen Demonstranten und schossen auf sie. Sechs Personen erlagen ihren Verletzungen, während andere Opfer zum Teil schwer verletzt wurden.

Darüber hinaus misshandelten Amin M., Naim M., Tarek K. und Walid H. Zivilisten aus Al Yarmouk schwer und wiederholt. Die Ereignisse ereigneten sich zwischen Mitte 2012 und 2014 unter anderem an Kontrollpunkten, die die FPB und andere pro-regime Milizen an den Eingängen oder Ausgängen des Bezirks errichtet hatten. Den Opfern wurde mit Fäusten auf den Kopf geschlagen und mit Gewehrkolben geschlagen, oder sie wurden grausam getreten. Amin M. übergab eine Person, die festgenommen wurde, dem syrischen Militärgeheimdienst, um ihn zu inhaftieren und zu foltern. Darüber hinaus zwang er eine Frau an einem Kontrollpunkt – unter Androhung einer Vergewaltigung – mit Familienschmuck für die Freilassung ihres minderjährigen Sohnes zu bezahlen. Naim M. ordnete ebenfalls die Festnahme eines Mannes an und missbrauchte das Opfer mit eigenen Händen im Gefängnis des Zweigs 235.

Am 16. April 2013 töteten Mitglieder des Zweigs 227 bei einer geplanten Massenexekution im Damaszener Bezirk At-Tadamon mindestens 41 Zivilisten. Drei der Opfer waren zuvor an einem Kontrollpunkt in Al Yarmouk festgenommen und von Amin M. und anderen Komplizen dem Zweig 227 übergeben worden.

Das Landeskriminalamt Berlin und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz sind mit den Ermittlungen betraut. Beamte der Landeskriminalämter Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, unterstützt durch das Bundeskriminalamt und Europol, waren ebenfalls an den heutigen Verhaftungen und Durchsuchungen beteiligt. Drei weitere mutmaßliche FPB-Mitglieder, die unter anderem an der Niederschlagung des Protests in Al Yarmouk am 13. Juli 2012 beteiligt waren, wurden gleichzeitig in Schweden festgenommen. Die Schwedische Staatsanwaltschaft ist für die Verfahren gegen diese Personen zuständig. Das gemeinsame Ermittlungsteam „Caesar“ koordinierte die Ermittlungen.

Die in Deutschland festgenommenen Verdächtigen werden dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle vorlesen und über Untersuchungshaft entscheiden wird. Die Vernehmung findet heute und morgen statt.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"