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Terroristische Straftaten verherrlichen: Neue Abschiebungsregelungen in Deutschland

Der Bundesverband Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert eine beschleunigte Abschiebung von Ausländern, die terroristische Straftaten verherrlichen oder dafür werben. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Änderungen im Ausweisungsrecht vorsieht. Zukünftig soll bereits das Billigen oder Verherrlichen einer einzelnen terroristischen Straftat ein besonders schweres Ausweisungsinteresse darstellen. Bisher mussten es mehrere terroristische Straftaten sein, um diesen Tatbestand zu erfüllen.

Der BDK begrüßt die Klarstellung der Regelungen im Aufenthaltsgesetz, betrachtet jedoch kritisch, ob beispielsweise ein Like oder ein „Gefällt mir“ bei entsprechenden Beiträgen in sozialen Netzwerken bereits als Verherrlichung einer terroristischen Straftat gewertet werden sollte. Der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow, betont die Notwendigkeit, die Möglichkeiten der digitalen Ermittlung zu optimieren, um eine effektive Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten.

Peglow unterstreicht, dass Personen, die terroristische Gewalttaten relativieren oder gutheißen, eine Gefahr darstellen und zur Verbreitung von Hass und Hetze beitragen. Er weist jedoch auch darauf hin, dass die Durchführung der Abschiebung islamistischer Gefährder aufgrund personeller Engpässe in Polizei, Justiz und Ausländerbehörden eine große Herausforderung darstellt.

Um das Gesetz erfolgreich umsetzen zu können, fordert Peglow vom Bundesjustizminister die Schaffung praxisgerechter Maßnahmen zur Speicherung von IP-Adressen. Dies sei notwendig, um Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Verstößen in sozialen Netzwerken effizient durchführen zu können und eine Identifizierung der Nutzer auch nach Ablauf einer Frist zu ermöglichen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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