Kriminalität und Justiz

Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in Hotels und Restaurants – Zoll führt bundesweite Überprüfungen durch

Am 8. Juni 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine flächendeckende Überprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe im gesamten Bundesgebiet durch. Der Fokus lag dabei auf der Einhaltung von rechtlichen Vorschriften wie dem Mindestlohn, der Sozialversicherungspflicht und der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung. Insgesamt wurden 51 Mitarbeiter des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) im Osten Brandenburgs eingesetzt und 175 Angestellte in Hotels und Restaurants befragt.

Während der Überprüfungen ergaben sich sieben Verdachtsfälle von Mindestlohnunterschreitung und ein Fall von nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Ergebnisse werden nun weiter untersucht, indem die vor Ort gesammelten Informationen mit den Buchhaltungsdaten der Unternehmen abgeglichen werden. In einem Fall in Eberswalde sorgte ein Vorfall für Aufsehen, als ein Mann, der sich als Gast ausgab, möglicherweise der Geschäftsführer eines Restaurants war, was weitere Untersuchungen erfordert.

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Die Kontrollen des Zolls in der Bekämpfung von Schwarzarbeit konzentrieren sich speziell auf die Hotellerie und Gastronomie. Diese Branchen unterliegen dem Mindestlohngesetz, wobei der allgemeine Mindestlohn seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde liegt. Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Prüfungen des Zolls risikoorientiert erfolgen, wobei sowohl stichprobenartige als auch umfassende Untersuchungen durchgeführt werden. Besonders in Branchen, die von Schwarzarbeit betroffen sind, führt die FKS das ganze Jahr über bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, um eine hohe Anzahl von Kontrollen sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen wird die Schwarzarbeit eingedämmt und für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt gesorgt.


OTS

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