Kriminalität und Justiz

Schwarzarbeit im Fokus: Zoll prüft Hotellerie und Gastronomie in Frankfurt

Am 8. Juni führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktaktion im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Der Fokus lag auf der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs. Im Rahmen dieser Aktion wurden neun Betriebe und 43 Arbeitnehmer überprüft, wobei Verstöße gegen die Sozialversicherungsmeldungen, die Sofortmeldepflicht und die Mindestlohnzahlungen festgestellt wurden. Insbesondere fielen einigen Beschäftigten fehlende Aufenthaltsgenehmigungen auf, was eine Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit darstellt.

Im Fokus der Zollkontrollen stehen immer wieder die Bereiche Hotellerie und Gastronomie aufgrund ihrer hohen Anzahl an Minijobbern und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Aufgrund der flexiblen Arbeitszeiten und unregelmäßigen Arbeitsmuster werden hier verstärkt Verstöße in verschiedenen Formen festgestellt. Die Manipulation von Arbeitszeitaufzeichnungen ist beispielsweise eine gängige Methode zur Umgehung von Mindestlohnzahlungen in diesen Branchen. Schwarzlöhne, die aus unkorrekt gebuchten Einnahmen resultieren, sind ebenfalls keine Seltenheit.

Die Durchführung von umfangreichen Nachprüfungen nach den initialen Kontrollen ist essentiell, um die Daten vor Ort mit der Finanzbuchhaltung der Unternehmen abzugleichen und weitere Geschäftsunterlagen zu überprüfen. Auch in Zukunft wird der Zoll sein Augenmerk auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie richten, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und faire Arbeitsbedingungen zu sichern.


OTS

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