Kriminalität und Justiz

Polnische Staatsangehörige zahlen Geldstrafen zur Vermeidung von Haftstrafen – Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Die Bundespolizei vollstreckte am vergangenen Wochenende drei Haftbefehle an polnischen Staatsangehörigen, die auf der Bundesautobahn 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert wurden. Ein 48-jähriger Pole, der in einem PKW mit polnischer Zulassung unterwegs war, wurde aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Diebstahls festgenommen. Nach Zahlung einer Geldstrafe von 456,- Euro konnte er einer Haftstrafe von 25 Tagen entgehen.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich, als ein 36-jähriger polnischer Staatsangehöriger in einem Kleinbus mit polnischer Zulassung entdeckt wurde. Eine Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen Diebstahls. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 790,00 Euro konnte er einer Haftstrafe von 65 Tagen entgehen.

Am Sonntag wurde ein 43-jähriger Pole in einem Opel Insignia mit polnischer Zulassung kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Cottbus suchte ihn aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nach Zahlung einer Geldstrafe von 600,00 Euro und zusätzlichen Kosten von 84,50 Euro konnte er einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen entgehen.

Alle drei polnischen Staatsangehörigen konnten ihre Reisen fortsetzen, nachdem sie die geforderten Geldstrafen beglichen hatten. Die Bundespolizei setzte somit die Haftbefehle erfolgreich um und sorgte für die Einhaltung der geltenden Gesetze.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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