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Polizei führt Ermittlungen nach Drohnen-Sichtungen: Klare Regeln für Drohnenflüge in Offenbach und Neu-Isenburg

Die Polizei hat in Bezug auf zwei Drohnen-Sichtungen Ermittlungen eingeleitet, die sowohl kurzzeitige Polizeieinsätze als auch Auswirkungen auf den Flugverkehr am Frankfurter Flughafen hatten. Piloten einer Passagiermaschine meldeten eine orangefarbene Drohne über dem Offenbacher Waldzoo, gefolgt von einer gelben Drohne im Bereich nördlich von Gravenbruch. Obwohl die Drohnen den Flugverkehr nicht beeinträchtigten, musste der Flughafen vorübergehend eingeschränkt werden.

Die Polizei sucht nun Zeugen in beiden Fällen wegen des Verdachts auf versuchten gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Die Bevölkerung wird ermutigt, Hinweise auf die Drohnenführer der Polizei in Offenbach mitzuteilen. Die Polizei betont, dass der Aufstieg von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist und klare Regeln für die Sicherheit im Luftraum gelten.

Thomas Leipold von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Südosthessen erklärt, dass Drohnen beispielsweise nur in Sichtweite geflogen werden dürfen und der Pilot mindestens 16 Jahre alt sein muss. Es gibt auch generelle Flugverbote in bestimmten Gebieten, wie rund um Flughäfen oder über sensiblen Orten wie Krankenhäusern, Wohngrundstücken und Einsatzstellen von Polizei und Rettungskräften. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu ernsten strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Für weiterführende Informationen zur rechtmäßigen und sicheren Nutzung von Drohnen verweist die Polizei auf den Flyer des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Zusätzlich können Interessierte auf der Homepage der DIPUL, der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt des BMDV, nachlesen, wo Drohnenflüge untersagt sind.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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