Kriminalität und Justiz

Linksextremistische Festnahme: Verdächtiges Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Nürnberg festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Mai 2024 die deutsche Staatsangehörige Hanna S. in Nürnberg festgenommen. Dies geschah aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 2024. Gegen die Beschuldigte besteht der Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. 1 StGB und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen gemäß § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 StGB.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, sich Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung angeschlossen zu haben. Diese Vereinigung verfolgte eine militante linksextremistische Ideologie, die den demokratischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ablehnt. Ihr Ziel war es, gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums gewaltsam vorzugehen. Im Februar 2023 wurden in Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen verübt, die von den Tätern dem rechten Spektrum zugeordnet wurden. Diese Vorfälle ereigneten sich im Rahmen des „Tags der Ehre“, an dem Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammenkommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht aus Budapest im Jahr 1945 zu gedenken.

Hanna S. wird beschuldigt, am 10. und 11. Februar 2023 an zwei Überfällen in Budapest beteiligt gewesen zu sein, bei denen mehrere Personen angegriffen und mit Schlagwerkzeugen verletzt wurden. Die Opfer erlitten Prellungen und Platzwunden, insbesondere im Kopfbereich. Am Tag nach ihrer Festnahme wurde Hanna S. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete.

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