FrankreichKriminalität und Justiz

Illegaler Abfall gestoppt: ZOLL findet Katalysatoren ohne Papiere

Letzte Woche stoppte der Zoll illegalen Abfall am Grenzübergang Bienwald. Während einer Kontrolle eines aus Frankreich kommenden Fahrzeugs entdeckte die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Saarbrücker Zolls den unerlaubten Abfall. Der holländische Fahrer des Kleintransporters konnte keine entsprechenden Frachtpapiere für die Ladung vorlegen. Bei genauerer Untersuchung fanden die Beamten gebrauchte Katalysatoren und Teile davon auf der Ladefläche.

Der Zoll betonte, dass es sich bei dem Fund nicht um bloße Fahrzeugteile handelte, sondern um tatsächlichen Abfall. Gemäß den Vorschriften darf solcher Abfall ohne die erforderlichen Papiere weder eingeführt noch durch Deutschland befördert werden. In Absprache mit der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH und dem Umweltbundesamt wurde der Abfall sichergestellt und gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen illegaler Abfallverbringung eingeleitet.

Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Art der Abfälle und der geplanten Entsorgung oder Verwertung, sowie den betroffenen Ländern oder Gebieten, die grenzüberschreitende Verbringung entweder verboten ist oder einer vorherigen Genehmigung bedarf. Es ist erforderlich, das entsprechende Dokument der Zollstelle bei der Abfertigung der Abfälle vorzulegen. Weitere Informationen zu den Bestimmungen des Abfallrechts sind auf den Websites des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamts und der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde verfügbar.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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