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Führerschein-Fauxpas: Private Fahrstunden enden in Polizeikontrolle

Während einer Streifenfahrt am Nachmittag des 19.06.2024 stellten Streifenbeamte aus Penzlin ein auffällig langsam fahrendes Fahrzeug auf der Gemeindestraße zwischen Alt Rehse und Mallin fest. Der PKW stoppte von alleine, als der Streifenwagen als Polizei wahrgenommen wurde. Die Kollegen konnten beobachten, wie der Fahrer und Beifahrer ausstiegen, beide die Plätze wechselten und dann weiter fuhren.

Eine anschließende Verkehrskontrolle ergab, dass Vater und Sohn im Rahmen der momentanen Führerscheinausbildung des Sohnes das Anfahren üben wollten. Der Vater stieg auf der Fahrerseite aus, nachdem er anfangs auf dem Beifahrersitz saß. Sein Sohn saß während der Kontrolle auf dem Beifahrersitz.

Da die Kollegen zuvor gesehen haben, dass die Insassen die Plätze getauscht haben, wurde gegen den Fahrzeugführer, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Führerschein aufgenommen. Ebenfalls wurde eine Anzeige gegen den Vater erstattet, da dieser das wissentliche Fahren ohne Führerschein gestattet hat.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass private Fahrstunden innerhalb des Freunden- und Familienkreises niemals im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden dürfen. Laut §1 der Straßenverkehrsordnung erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme und ist somit an bestimmte Voraussetzungen, wie natürlich einen Führerschein, gebunden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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