Kriminalität und Justiz

Festnahme des mutmaßlichen IS-Mitglieds Najem A. M. in Kaufbeuren – Terrorismusverdacht 2024

Die Bundesanwaltschaft hat gestern, am 15. Mai 2024, aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2024 den irakischen Staatsangehörigen Najem A. M. in Kaufbeuren festnehmen lassen. Der Beschuldigte wird dringend verdächtigt, der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzugehören.

Gemäß dem Haftbefehl wird Najem A. M. vorgeworfen, sich spätestens im Dezember 2016 im Irak dem IS angeschlossen zu haben und in einer Polizeieinheit der Organisation tätig gewesen zu sein, die für Festnahmen zuständig war. Auch nach seiner Einreise nach Deutschland Anfang 2023 soll er weiterhin bereit gewesen sein, Aufträge für den IS auszuführen, den Kontakt zu Gleichgesinnten gepflegt haben und im Herbst 2023 eine Geldzahlung in Höhe von 2.500 US-Dollar von der Vereinigung erhalten haben.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und die Untersuchungshaft angeordnet hat. Diese Maßnahme stellt einen weiteren Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus dar und unterstreicht die Bemühungen der deutschen Behörden, potenzielle Bedrohungen für die Sicherheit des Landes zu bekämpfen.

Es wird erwartet, dass die Ermittlungen in diesem Fall fortgesetzt werden, um weitere Erkenntnisse über die Aktivitäten des Beschuldigten und möglicherweise verbundener Personen zu gewinnen. Die Festnahme von Najem A. M. verdeutlicht die konsequente Vorgehensweise der deutschen Justiz bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Verfolgung mutmaßlicher Mitglieder terroristischer Vereinigungen.

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