Kriminalität und Justiz

Anklage gegen IS-Mitglied: Verdächtiger irakischer Staatsangehöriger vor Gericht

Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Mai 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen den irakischen Staatsangehörigen Iyad A.-J. erhoben. Der Angeklagte wird verdächtigt, Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu sein, was nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar ist.

Gemäß der Anklageschrift schloss sich Iyad A.-J. im Jahr 2013 dem IS an und wirkte in verschiedenen Funktionen für die Organisation. Unter anderem nahm er an Kämpfen um die irakische Erdölraffinerie Baidschi im Jahr 2014 teil und arbeitete von 2014 bis 2017 im Nordirak als Geheimpolizist in verschiedenen Sicherheitseinheiten des IS, die unter anderem geheimdienstliche Aufgaben wahrnahmen. Zuletzt war er in einer Abteilung tätig, die sich mit Rüstungsproduktion befasste.

Der Angeklagte wurde am 13. November 2023 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage gegen ihn unterstreicht die Bemühungen der deutschen Behörden, gegen Mitglieder terroristischer Organisationen vorzugehen und sie für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltende Bedrohung durch den Islamischen Staat und die Notwendigkeit globaler Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus. Die Anklage gegen Iyad A.-J. zeigt, dass auch Personen, die im Ausland an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind, in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können.

Die bevorstehende Gerichtsverhandlung wird weitere Einblicke in die Rolle von ausländischen Mitgliedern des IS und ihre Aktivitäten liefern. Es wird erwartet, dass das Verfahren gegen Iyad A.-J. einen wichtigen Präzedenzfall darstellen wird und dazu beitragen wird, die Sicherheit und den Schutz vor terroristischen Bedrohungen zu stärken.

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