Die Polizei Schwaben Nord berichtete von einem Vorfall, bei dem zwei Jugendliche ohne Führerschein auf einem gestohlenen Roller unterwegs waren. Der Vorfall ereignete sich am Sonntag, den 30. Juni 2024, um etwa 01:00 Uhr in Kriegshaber, als eine Polizeistreife ein Kleinkraftrad an einer Tankstelle in der Bgm.-Ackermann-Straße bemerkte. Bei der Kontrolle der beiden Jugendlichen ergriff einer von ihnen plötzlich die Flucht, jedoch konnten beide kurz darauf gestellt werden.
Es stellte sich heraus, dass die beiden Jugendlichen im Alter von 14 Jahren waren und einer von ihnen angab, von seinem Freund mit dem Roller abgeholt worden zu sein. Der Roller wurde jedoch später als gestohlen gemeldet, und es wurde festgestellt, dass der 14-jährige Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Die Polizei hat daraufhin Ermittlungen in dem Fall eingeleitet, um den Sachverhalt weiter zu klären.
Die Vorfälle unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln und Vorschriften, insbesondere für junge Fahrer, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Jugendliche sich bewusst sind, dass das Fahren ohne Führerschein und auf gestohlenen Fahrzeugen nicht nur gesetzeswidrig ist, sondern auch ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.