Gesundheit

Thüringen plant Landarztquote auch für Zahnärzte: Kampf gegen Ärztemangel

Die Thüringer Landesregierung plant, eine Landarztquote bei der Vergabe von Studienplätzen für angehende Allgemein- und Zahnmediziner einzuführen, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Dieses Vorhaben soll durch ein neues Gesetz umgesetzt werden, welches noch vor der Sommerpause vom Thüringer Landtag beraten wird. Die Landarztquote war ursprünglich nur für angehende Hausärzte vorgesehen, wurde jedoch erweitert, um auch Zahnärzte einzubeziehen, da die Versorgung mit Zahnärzten auf dem Land ebenfalls zunehmend zum Problem wird.

Das Konzept sieht vor, dass Studierende, die sich für mindestens zehn Jahre verpflichten, nach ihrem Studium als Haus- oder Zahnarzt in ländlichen Regionen tätig zu sein, eine Vorabquote für die Vergabe von Medizinstudienplätzen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena erhalten. Dabei soll die Abiturnote nicht als entscheidendes Kriterium gelten, sondern ein Punktesystem zum Einsatz kommen, das freiwilliges Engagement und vorherige Berufstätigkeit berücksichtigt.

Linke, SPD und Grüne sind im Parlament auf die Opposition angewiesen, um Gesetze zu verabschieden, da sie keine eigene Mehrheit haben. Der Gesetzentwurf wurde von der rot-rot-grünen Landesregierung eingebracht, wobei die CDU angibt, seit Jahren auf eine entsprechende Initiative gedrängt zu haben. Die Wirkung des Gesetzes soll erstmals zum 31. Dezember 2026 überprüft werden und dann alle drei Jahre, um flexibel auf neue demografische Entwicklungen reagieren zu können. Elternzeiten werden nicht in die Vertragslaufzeit von zehn Jahren eingerechnet, um gezielt der erwarteten hohen Anzahl von Renteneintritten entgegenzuwirken.

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