![Stärkung der ambulanten Versorgung: Ver.di fordert entscheidende Inhalte zurück](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/time-heals-all-wounds-3130248_960_720-jpg-webp.webp)
Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) weist gravierende Lücken auf, die die Effektivität der geplanten Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung beeinträchtigen. Wesentliche Bestandteile, wie Gesundheitskioske zur niedrigschwelligen Information über das Gesundheitssystem und den Zugang zur Versorgung, sowie Regelungen zur Einrichtung von Primärversorgungszentren fehlen gänzlich. Stattdessen werden großzügige Finanzierungszusagen für Leistungserbringer gemacht, wie die vollständige Entbudgetierung der hausärztlichen Finanzierung und die Einführung neuer kostspieliger Finanzierungsansätze.
Die Gewerkschaft ver.di drängt darauf, dass der Referentenentwurf die ursprünglich geplanten Regelungen zur Stärkung der ambulanten Versorgung wieder aufnimmt. Nur durch eine flächendeckende Verbesserung der ambulanten Versorgung kann die gleichzeitig stattfindende Reform der Krankenhausversorgung sinnvoll unterstützt werden. Darüber hinaus sind Bestimmungen erforderlich, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Regulierung von renditegetriebenen Investoren im Zusammenhang mit Medizinischen Versorgungszentren umzusetzen. Die Gesundheitsversorgung sollte als wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge organisiert werden, um Bürgerinnen und Bürger sowohl ambulant als auch stationär gut zu versorgen. Profit-orientierte Akteure und ihre Interessen müssen gesetzlich eingeschränkt werden, um diese Grundprinzipien zu verwirklichen.
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