Lachgas ist als Partydroge unter Jugendlichen aufgrund seiner günstigen und leicht zugänglichen Verfügbarkeit sehr beliebt. Es kann an Kiosken, Automaten und online erworben werden, unabhängig vom Alter des Käufers. Diese Popularität hat zu einer Diskussion geführt, ob der Verkauf von Lachgas reguliert werden sollte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bereits angekündigt, Maßnahmen zur Regulierung des Verkaufs zu ergreifen.
Die Wirkung von Lachgas tritt schnell ein, wenn es inhaliert wird, entweder durch den Mund oder die Nase. Diese betäubende Wirkung führt zu einem Rauschzustand, begleitet von Halluzinationen und Glücksgefühlen. In der Medizin wird Lachgas beispielsweise beim Zahnarzt verwendet, wo eine genaue Dosierung beachtet wird. Als Partydroge wird diese Dosierung oft nicht eingehalten, was zu einer unkalkulierbaren Konsummenge führt, um den Rausch aufrechtzuerhalten. Jugendliche konsumieren das Gas häufig aus Luftballons oder direkt aus Sahnespenderkapseln.
Beim Konsum von Lachgas besteht das Risiko von Nervenschäden, die bis zu Querschnittslähmungen führen können. Der Grund dafür liegt darin, dass Lachgas das Knochenmark schädigen und die Nervenbahnen isolieren kann. Dies kann Koordinationsstörungen verursachen und das Gedächtnis beeinträchtigen. Darüber hinaus kann ein häufiger Konsum zu einer psychischen Abhängigkeit führen und zu erheblichen Gehirnschäden aufgrund von Sauerstoffmangel. In Kombination mit anderen Drogen können unvorhersehbare und unangenehme Rauschzustände auftreten, insbesondere in Verbindung mit Alkohol verstärken sich Übelkeit und Erbrechen.