Gesundheit

Politik reagiert: Maßnahmen gegen Lachgas-Partydroge für Jugendliche in Planung

Der Verkauf von Lachgas als Partydroge, insbesondere an junge Menschen, steht im Fokus von Diskussionen und politischem Handeln. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach drängt auf strengere Regeln, um gesundheitliche Risiken einzudämmen. Lachgas, bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), wird zunehmend von Jugendlichen als Partydroge konsumiert. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnte vor den Gefahren des inhalativen Konsums, der schwerwiegende Gesundheitsschäden wie Bewusstlosigkeit, Lähmungen und Hirnschäden verursachen kann.

In Deutschland ist der Verkauf und Konsum von Lachgas bisher nicht verboten. Ein Automat in Gifhorn, der Lachgasflaschen anbietet, hat Besorgnis bei Eltern ausgelöst. Der Betreiber verteidigt den Verkauf und stellt klar, dass Lachgas nur an über 18-Jährige abgegeben wird, die ihre Volljährigkeit mit einem Personalausweis nachweisen müssen. Dennoch sehen Kritiker die Notwendigkeit strengerer Reglementierungen, insbesondere bezüglich des Verkaufs an Minderjährige.

Verschiedene politische Akteure und Experten fordern Maßnahmen, um den Missbrauch von Lachgas einzudämmen. Die Unionsfraktion im Bundestag spricht sich für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige aus. Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen prüft eine Bundesratsinitiative, um den Verkauf von Lachgas an Jugendliche einzuschränken. Es wird betont, dass Lachgas weiterhin medizinisch verwendet werden soll, während der illegale Konsum unterbunden werden muss. Die Diskussion über eine mögliche Aufnahme von Lachgas in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz spiegelt die ernsten Bedenken und Bemühungen wider, junge Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des missbräuchlichen Drogenkonsums zu schützen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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