Gesundheit

Pflegepauschbetrag: Steuervorteil für pflegende Angehörige

Der Pflegepauschbetrag: Steuerentlastung für Pflegende ab Pflegegrad 2

Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der betreuten Person. Ab Pflegegrad 2 wird der Aufwand, den Pflegende betreiben, vom Finanzamt durch den Pauschbetrag honoriert. Es ist wichtig zu beachten, dass viele Pflegende vergessen, diesen Betrag in ihrer Steuererklärung anzugeben. Der Pflegepauschbetrag wird in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen und variiert je nach Pflegegrad. Personen, die einen Pflegegrad 2 betreuen, können eine Steuerentlastung von 600 Euro geltend machen, während bei Pflegegrad 3 dieser Betrag 1100 Euro beträgt. Bei Pflegegrad 4 oder 5, oder einem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis, erhöht sich der Pauschbetrag auf 1800 Euro. Es ist nicht erforderlich, Ausgaben nachzuweisen, um den Pauschbetrag zu erhalten, selbst wenn ein professioneller Pflegedienst hauptsächlich für die Pflege verantwortlich ist.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Pflege von kurzer Dauer oder auf das Wochenende beschränkt sein kann, ohne die Anerkennung des Pflegepauschbetrags durch das Finanzamt zu beeinträchtigen. Der persönliche Anteil an der Pflege muss jedoch mindestens zehn Prozent betragen. Eine entscheidende Voraussetzung für die Berücksichtigung des Pauschbetrags ist, dass Pflegende keine Vergütung für ihren Einsatz erhalten dürfen, einschließlich des Pflegegeldes. Lediglich Eltern, die Pflegegeld für ihr Kind erhalten, sind von dieser Regelung ausgenommen. Es ist erlaubt, das Pflegegeld treuhänderisch zugunsten des Pflegebedürftigen zu verwalten und damit den Pflegedienst oder Hilfsmittel zu bezahlen. Bei mehreren Angehörigen, die sich unentgeltlich um denselben Pflegebedürftigen kümmern, muss der anzusetzende Pauschbetrag aufgeteilt werden.

Insgesamt ist es wichtig für Pflegende, die Möglichkeiten zur Steuerentlastung durch den Pflegepauschbetrag zu nutzen. Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine vor Ort können bei Fragen zur korrekten Angabe des Pauschbetrags weiterhelfen. Es lohnt sich, den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung anzugeben, um eine finanzielle Entlastung zu erhalten.

Dr. Sarah Weber ist eine anerkannte Gesundheitsexpertin mit fundiertem Wissen in Bereichen wie Ernährung, präventive Medizin und Gesundheitspolitik. Sie hat Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin studiert und ist Fachärztin für Innere Medizin. Sarah schreibt regelmäßig für führende Gesundheitsmagazine und ist als Beraterin für mehrere Gesundheitsorganisationen tätig. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und hat zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zu aktuellen Gesundheitsthemen verfasst. Neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit hält Dr. Weber Vorträge und Workshops und ist häufig als Expertin in Gesundheitssendungen zu sehen. In ihrer Freizeit engagiert sie sich für gemeinnützige Organisationen, die sich auf Gesundheitsaufklärung spezialisieren.
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