Gesundheit

Nuss-Rückruf: Gefährliche Fremdkörper in Sirup entdeckt – Schutz vor Erstickungsgefahr

Nüsse in Sirup zurückgerufen – Gefahr für Konsumenten

Ein aktueller Rückruf von Nüssen in Sirup der Marke Buram hat das Bundesamt für Verbraucherschutz auf den Plan gerufen. Es wurde festgestellt, dass in einer Nuss-Honig-Mischung potenziell gefährliche Fremdkörper enthalten sind, die beim Verzehr zu schweren Verletzungen und im schlimmsten Fall zum Erstickungstod führen können.

Der Rückruf betrifft speziell die 420-Gramm-Gläser der Marke Buram, die in verschiedenen Bundesländern verkauft wurden, darunter Berlin, Hamburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die genauen Verkaufsorte sind jedoch noch nicht bekannt, da der Hersteller keine spezifischen Angaben dazu gemacht hat.

Wichtige Informationen zum Rückruf

Der Rückruf betrifft konkret das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.04.2025 und dem Produktcode SN0423 / 051. Kunden, die eine betroffene Nuss-Honig-Mischung erworben haben, werden dringend gebeten, das Produkt nicht zu konsumieren und es in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückzugeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die größere 720-Gramm-Variante der Nuss-Honig-Mischung von dem Rückruf nicht betroffen ist. Ebenso sind alle Gläser mit einem anderen Mindesthaltbarkeitsdatum sicher zu konsumieren.

Gefahr durch Holz-Fremdkörper

Die enthaltenen Holz-Fremdkörper wurden bei Kontrollen festgestellt und könnten zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Daher ist es ratsam, jeglichen Verzehr der betroffenen Nuss-Honig-Mischung zu vermeiden, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Ein ähnlicher Rückruf von Honig-Produkten wurde vor Kurzem aufgrund von möglicher Atemnot beim Verzehr veranlasst. Es ist essentiell, bei der Auswahl von Lebensmitteln auf potenzielle Gefahren hinzuweisen und Rückrufe ernst zu nehmen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

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