Die Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in Bochum hat beschlossen, die Zugangsvoraussetzungen für das Hebammen-Studium zu verbessern. Zukünftig entfällt der Numerus clausus (NC) und starre Bewerbungsfristen. Stattdessen erfolgt die Bewerbung dezentral über die kooperierenden Kliniken. Dieser Schritt soll den Studierenden frühzeitige Planungssicherheit bieten und die Zusammenarbeit mit den Praxispartnern weiter stärken.
Prof. Dr. Sven Dieterich, stellvertretender Präsident der Hochschule für Gesundheit, betont die Bedeutung der Qualifizierung von Hebammen, um dem steigenden Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich gerecht zu werden. Das Ziel ist es, die Versorgungslage zu verbessern und den Studierenden attraktive berufliche Perspektiven zu bieten. Interessierte können sich ab sofort bei den kooperierenden Praxiseinrichtungen für einen Studienplatz zum Wintersemester 2024/25 bewerben.
Studiengangsleiterin Prof.in Dr.in Martina Schlüter-Cruse erklärt, dass dieses neue Auswahlverfahren den Studierenden mehr Einfluss darauf gibt, wo sie während der berufspraktischen Studienphasen eingesetzt werden. Gleichzeitig erfüllt es den Wunsch vieler Kooperationspartner, bei der Auswahl der Studierenden mitzuwirken und somit langfristige Bindungen aufzubauen. Trotz der neuen Zulassungsmodalitäten ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.
Die Einschreibung an der Hochschule ist üblicherweise zwischen Juni und September des jeweiligen Jahres möglich, nachdem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Kooperationspartnern der Hochschule sind erlaubt, und die Bewerbungsfristen sind auf den Webseiten der jeweiligen Einrichtungen zu finden. Weitere Informationen für potenzielle Bewerber und Kooperationspartner sind auf der Webseite der Hochschule verfügbar.