Gesundheit

Neue Richtlinien für medizinischen Umgang mit trans Jugendlichen: Bundesärztekammer fordert stärkere Kontrolle

Pubertätsblocker: Neue Leitlinien und Kontroversen - Eine kritische Betrachtung

Auf der 128. Hauptversammlung der Bundesärztekammer wurde ein Beschluss für einen strengeren Umgang mit Pubertätsblockern gefasst. Die Ärzteschaft fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Pubertätsblockern, geschlechtsangleichenden Hormontherapien und Operationen bei unter 18-Jährigen nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien zu erlauben. Zudem soll die neue Behandlungsleitlinie für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie überarbeitet werden.

Die Entscheidung der Bundesärztekammer stößt auf Kritik seitens der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti). Sie bezeichnet die Resolution als „unnötig“ und als trans*feindliche Forderungen, die politisch motiviert seien. Die dgti sieht darin einen Versuch, der von der AWMF erarbeiteten Behandlungsrichtlinie zuvorzukommen.

Pubertätsblocker sind hormonelle Medikamente, die das Fortschreiten der Pubertät verzögern sollen, um bei Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie mehr Zeit für die Entscheidungsfindung zu schaffen. Aufgrund unzureichender Langzeitstudien fällt es Experten schwer, zu einem einheitlichen Konsens zu gelangen. Auch in England hat der National Health Service (NHS) beschlossen, Pubertätsblocker nur noch im Rahmen von Studien zuzulassen.

Der Vorstoß der Bundesärztekammer erfolgt überraschend, da die AWMF nach sieben Jahren Arbeit an einer neuen Behandlungsrichtlinie kurz vor der Verabschiedung stand. Die AWMF betont die Notwendigkeit, individuell die Folgen eines medizinischen Eingriffs gegen die Auswirkungen einer abwartenden Nicht-Behandlung abzuwägen, wobei auch Minderjährige miteinbezogen werden sollen.

Zusätzlich zu der Resolution sprach sich der Deutsche Ärztetag dafür aus, das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern. Unter 18-Jährigen soll es demnach nicht erlaubt werden, ohne vorherige fachärztliche Diagnostik und Beratung ihr Geschlecht und ihren Personenstand zu ändern. Derzeit ermöglicht das Gesetz Minderjährigen ab 14 Jahren die Änderung ihres Geschlechtseintrags mit Zustimmung der Eltern.

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Dr. Sarah Weber ist eine anerkannte Gesundheitsexpertin mit fundiertem Wissen in Bereichen wie Ernährung, präventive Medizin und Gesundheitspolitik. Sie hat Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin studiert und ist Fachärztin für Innere Medizin. Sarah schreibt regelmäßig für führende Gesundheitsmagazine und ist als Beraterin für mehrere Gesundheitsorganisationen tätig. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und hat zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zu aktuellen Gesundheitsthemen verfasst. Neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit hält Dr. Weber Vorträge und Workshops und ist häufig als Expertin in Gesundheitssendungen zu sehen. In ihrer Freizeit engagiert sie sich für gemeinnützige Organisationen, die sich auf Gesundheitsaufklärung spezialisieren.
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