![Massive Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben für Praxisverwaltungssysteme: Was Sie wissen müssen](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/Nachrichten-Aktuell-1.png)
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) strebt an, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) signifikant zu verschärfen. Einer der wesentlichen Punkte ist die verpflichtende Vereinfachung des Wechselprozesses für PVS. Arztpraxen sollen ein Recht auf Schadenersatz haben, falls durch den Wechsel zusätzliche Kosten entstehen. Zudem ist vorgesehen, dass die Gematik die Nutzerfreundlichkeit der PVS zertifiziert und bei Nichteinhaltung Sanktionen gegen Diensteanbieter in der Telematikinfrastruktur (TI) verhängen kann. Diese Informationen basieren auf dem Entwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG), welcher dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Der Gesetzentwurf legt einen klaren Fokus auf die Regulierung von PVS, um den Wechselprozess zu verbessern und sicherzustellen, dass Ärzte auch nach einem Wechsel ihren Aufgaben in Bezug auf Dokumentation und Archivierung vollständig nachkommen können. Darüber hinaus wird auch das Recht der Versicherten auf Herausgabe von Daten in einem interoperablen Format betont. Sollte der Hersteller nicht entsprechend handeln, hat der Leistungserbringer das Recht auf Schadensersatz, der sich auf tatsächlich entstandene Kosten bezieht.
Des Weiteren sollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die Möglichkeit erhalten, weitere Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung anzubieten, einschließlich Beratung zum PVS-Wechsel. Dies umfasst auch kriterienbasierte Vergleichsmöglichkeiten, um die Entscheidungen zur Modernisierung von Praxen zu unterstützen. Die Gematik soll zudem weitere Kompetenzen zur Zertifizierung von PVS erhalten, um die Interoperabilität und Funktionalität der Systeme sicherzustellen.
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen plant das BMG, Anbietern von PVS Sanktionen aufzuerlegen, falls verbindliche Anweisungen nicht befolgt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll ebenfalls eine zentrale, einheitliche Schnittstelle zur Verfügung stellen, um den Datenaustausch effizienter zu gestalten. Darüber hinaus sind Konzepte zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis 2026 vorgesehen, um die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und die digitale Medizin voranzutreiben.
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