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Lauterbach fordert Verbot von Lachgas und Alkoholkonsum für Jugendliche

Neue Drogenpolitik: Lauterbach plant LachgasVerbot und Ende des „begleiteten Trinkens“ für Jugendliche

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat aktuell zwei bedeutende Gesetzesinitiativen vorgeschlagen, die sowohl die Jugend als auch die öffentliche Gesundheit betreffen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Risiken des Alkohol- und Lachgaskonsums bei Minderjährigen drastisch zu reduzieren und damit zu einem umfassenderen Jugendschutz beizutragen.

Ein Schwerpunkt von Lauterbachs Vorschlägen betrifft das „begleitete Trinken“. Bislang erlaubt das Jugendschutzgesetz Jugendlichen ab 14 Jahren in Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein zu konsumieren. Lauterbach möchte nun ein Verbot dieses begleiteten Trinkens einführen. „Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder“, argumentierte der SPD-Politiker gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Diese Ansicht teilen auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD), die ebenfalls betonten, dass Alkohol die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher gefährde.

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Parallel dazu plant der Gesundheitsminister Verschärfungen im Hinblick auf den Verkauf und Besitz von Lachgas. Um die zunehmende Nutzung von Lachgas als Partydroge einzudämmen, soll der Verkaufs- und Besitzrahmen für Kinder und Jugendliche deutlich eingeschränkt werden. Lachgas, das oft über Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert wird, wird in Deutschland legal verkauft und birgt unterschätzte Risiken wie Schwindel, Übelkeit und sogar Lähmungserscheinungen. Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ soll der Änderungsantrag nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte bereits Ende des Jahres in Kraft treten.

Besonders problematisch ist, dass Lachgas in der Nähe von Schulen leicht zugänglich ist. Ein Automat, der Lachgas in der Stadt Gifhorn verkauft, sorgte für erhebliche Proteste. Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, fordert vehement ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige. Diese Forderung unterstützt auch die bayerische Gesundheitsministerin, die betont, dass die derzeitige Regelung der Prävention nicht dient.

Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzesvorschlag von Lauterbach auch ein Verbot für die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die als K.-o.-Tropfen bei Sexualstraftaten genutzt werden. Diese sogenannten „Vergewaltigungsdrogen“ sollen dementsprechend gesetzlich untersagt werden, um weitere Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern.

Die vorgeschlagenen Änderungen haben eine wichtige Signalwirkung. Neben dem gezielten Jugendschutz stellen sie auch einen wichtigen Schritt im Umgang mit neuen Risiken und modernen Herausforderungen dar, denen sich Gesellschaft und Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit stellen müssen. Die geplanten Maßnahmen von Lauterbach und seinen Mitstreitern aus Bayern und Berlin verdeutlichen ein gemeinsames Ziel: die Minimierung von Gesundheitsrisiken für Jugendliche durch strengere Kontrollen und Verbote im Umgang mit schädlichen Substanzen.

Die Gesetzesänderung bewahrt jedoch die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“. Dies ist entscheidend, da Lachgas in der Industrie, unter anderem zum Aufschäumen von Sahne, sowie in der Medizin und Wissenschaft eingesetzt wird. Voraussetzung bleibt jedoch, dass der Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann.

Die geplanten Maßnahmen unterstreichen die Dringlichkeit, proaktiv auf gefährliche Trends zu reagieren und präventive Maßnahmen in der Drogenpolitik zu verstärken. Durch diese Vorstöße sollen nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen verbessert, sondern auch ein starkes Augenmerk auf die Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft gelegt werden.

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