Gesundheit

Lachgas als Partydroge: Verkaufsverbot für Minderjährige in Sicht

Das Baden-Württembergische Landesgesundheitsministerium prüft die Möglichkeit, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Dieser Schritt wird in Erwägung gezogen, um dem steigenden Konsum des Stoffs, der sich zur Partydroge entwickelt hat, entgegenzuwirken. Besonders bei jungen Menschen wird ein Anstieg des Lachgaskonsums beobachtet, was entsprechende Maßnahmen erforderlich macht.

Die rot-grüne Landesregierung in Hannover plant, eine Bundesratsinitiative zu prüfen, um Regelungen für den Verkauf von Lachgas zu schaffen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte seine Bedenken angesichts der Verbreitung des Stoffs unter Kindern und Jugendlichen. Er betonte die Notwendigkeit, den Verkauf von Lachgas, insbesondere an Minderjährige über Automaten oder Spätkaufgeschäfte, zu unterbinden.

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium warnt vor den Gesundheitsgefahren, die mit dem Konsum von Lachgas einhergehen. Insbesondere unerfahrene Konsumenten sind durch Kälteverbrennungen gefährdet, während Intensiv- und Dauerkonsumenten neurologische Schädigungen riskieren. Der Konsum von Lachgas ist bereits ab dem zwölften Lebensjahr unter Jugendlichen verbreitet, wobei Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland als Konsumschwerpunkte gelten.

In Großbritannien ist Lachgas seit 2023 illegal, während andere Länder wie die Niederlande und Dänemark strenge gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch des Stoffs eingeführt haben. In Deutschland unterliegt Lachgas bisher nicht dem Betäubungsmittelgesetz und ist frei im Handel erhältlich, beispielsweise in Sahnekapseln oder Kartuschen. Die Diskussion um strengere Regeln für den Verkauf und Konsum von Lachgas gewinnt an Relevanz und könnte auch in Baden-Württemberg zu Veränderungen führen.

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