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Kritik an Gesetzesentwurf: Bundespsychotherapeuten fordern umfassendere Maßnahmen zur Herzgesundheit

Herzgesundheit: Psychotherapeut*innen fordern ganzheitliche Präventionsempfehlungen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat anlässlich der im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesunden-Herz-Gesetzes vorgelegt. In ihrer Stellungnahme kritisiert die BPtK die unzureichenden Präventionsmaßnahmen im Entwurf, die nur auf Medikamentengaben beschränkt sind.

„Die Präventionsmaßnahmen, wie Statine, Arzneimittel zur Tabakentwöhnung und zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen, setzen viel zu spät an. Statt dessen sollte mit dem Gesundes-Herz-Gesetzentwurf die Verhältnisprävention und die Förderung eines gesunden Lebensstils unterstützt werden. Die Förderung der medikamentösen Prävention allein ist nicht ausreichend und stellt einen Rückschritt dar“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, fest. Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK, ergänzt: „Gesundheitskompetenz, die zu einem gesunden Lebensstil führt, sollte bereits frühzeitig Kindern und Jugendlichen vermittelt werden. Diese Kompetenz kann nicht durch Medikamente ersetzt werden.“

Die BPtK sieht einen weiteren Fehler darin, dass der Referentenentwurf nur organische Risiken von kardiovaskulären Erkrankungen berücksichtigt. Stress, inadäquater Umgang mit Stress und psychische Erkrankungen seien ebenfalls relevante Faktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aus diesem Grund fordert die BPtK, dass Psychotherapeut*innen endlich auch Präventionsempfehlungen aussprechen können.

Zusätzlich ist es für die BPtK inakzeptabel, dass der Referentenentwurf die Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin außer Kraft setzen und die strukturierte Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgehen möchte. Die BPtK lehnt es entschieden ab, dass das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt werden soll, per Rechtsverordnung über die Ausgestaltung von Gesundheitsuntersuchungen und Leistungsansprüchen zu entscheiden, ohne das im SGB V verankerte Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot und die bewährten Strukturen des G-BA zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme der BPtK zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit finden Sie hier.

Quelle: Berlin

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