Gesundheit

Krankenhausreform: Abschaffung der Einzelfallprüfung sorgt für Kontroversen

Eine kritische Analyse des geplanten Krankenhausrechnungs-Gesetzes

Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach,

als Arbeitsgemeinschaft, die sich auf die Überprüfung von Krankenhausrechnungen für gesetzliche Krankenkassen spezialisiert hat und nicht gewinnorientiert arbeitet, möchten wir unsere ernste Besorgnis über den Referentenentwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) äußern. Die geplante Abschaffung der Einzelfallprüfung von Krankenhausrechnungen zugunsten einer Stichprobenprüfung birgt erhebliche politische und gesellschaftliche Risiken. Diese Maßnahme könnte Krankenhäuser dazu ermutigen, falsche Abrechnungen vorzunehmen, was zu erheblichen finanziellen Verlusten für die gesetzlichen Krankenkassen führen würde.

Bereits vor etwa vier Jahren gab es eine Einschränkung der Abrechnungsprüfungen, die potenziell zu systematischen Falschabrechnungen führen kann. Die vollständige Abschaffung der Einzelfallkontrollen würde die Ungleichgewicht im System weiter verstärken, anstatt eine ausgewogene Lösung herbeizuführen. Verglichen mit anderen Berufsfeldern wie Autowerkstätten oder Sanitärfachleuten, bei denen Dienstleistungen nicht ohne genaue Überprüfung und Rechtfertigung abgerechnet werden können, wäre eine Stichprobenprüfung äußerst unzureichend.

Eine Stichprobenprüfung allein würde nicht ausreichen, um die potenzielle Fehlerrate und den Missbrauch bei den Abrechnungen zu erkennen. Diese Maßnahme birgt die Gefahr, dass enorme Summen von Beiträgen leichtfertig verschwendet werden und wichtige Ressourcen für die medizinische Versorgung und eine gerechte Gesundheitsversorgung verloren gehen. Die systematische Einzelfallprüfung ist nicht nur entscheidend, um die Beitragszahler vor unnötigen Kosten zu schützen, sondern auch, um das Vertrauen in das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten.

Die Folgen der steigenden Krankenhauskosten sind bereits deutlich spürbar, da die Ausgaben für stationäre Fälle einen erheblichen Teil der GKV-Leistungsausgaben ausmachen und kontinuierlich steigen. Die Abschaffung der Einzelfallprüfung könnte zu weiteren Belastungen für die Krankenkassen, das GKV-System und letztendlich die Bürgerinnen und Bürger führen.

In Anbetracht dieser ernsten Situation appellieren wir an Sie, die Abschaffung der Einzelfallprüfung zu stoppen, um weitreichende finanzielle und strukturelle Schäden zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Halwe
Geschäftsführer casusQuo GmbH

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Dr. Sarah Weber ist eine anerkannte Gesundheitsexpertin mit fundiertem Wissen in Bereichen wie Ernährung, präventive Medizin und Gesundheitspolitik. Sie hat Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin studiert und ist Fachärztin für Innere Medizin. Sarah schreibt regelmäßig für führende Gesundheitsmagazine und ist als Beraterin für mehrere Gesundheitsorganisationen tätig. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und hat zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zu aktuellen Gesundheitsthemen verfasst. Neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit hält Dr. Weber Vorträge und Workshops und ist häufig als Expertin in Gesundheitssendungen zu sehen. In ihrer Freizeit engagiert sie sich für gemeinnützige Organisationen, die sich auf Gesundheitsaufklärung spezialisieren.
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