Am 11. Mai 2024 wurde der Kapitän einer Inselfähre in Emden von der Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg aufgrund einer Hinweisgebung auf Trunkenheitsfahrt im Schiffsverkehr überprüft. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der verantwortliche Schiffsführer eine Atemalkoholkonzentration von 0,58 Promille aufwies. Gemäß den Vorschriften darf ein Schiffsführer während der Dienstzeit keine alkoholischen Getränke konsumieren oder unter dem Einfluss solcher stehen.
Aufgrund des Alkoholkonsums wurde dem Kapitän die Weiterfahrt untersagt, und die Wasserschutzpolizei Emden leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Um den Personentransport zur Insel und zurück sicherzustellen, setzte die Reederei sofort einen Ersatzkapitän ein. Es ist unerlässlich, dass Kapitäne von Fahrgastschiffen die Sicherheit ihrer Passagiere gewährleisten und daher den Vorschriften zur nüchternen Schiffsführung vollständig folgen.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg unter der Telefonnummer 04921/ 5823715 oder per E-Mail unter esd@wsp-emden.polizei.niedersachsen.de zur Verfügung. Eine missbräuchliche Nutzung von Alkohol während des Dienstes auf einem Schiff kann schwerwiegende Konsequenzen haben und die Sicherheit der Passagiere gefährden. Die Einhaltung der geltenden Vorschriften ist daher von größter Bedeutung, um einen sicheren und verantwortungsbewussten Betrieb der Schifffahrt zu gewährleisten.