Gesundheit

Hamburg will Islamisten-Forderungen unter Strafe stellen: Rot-Grüner Senat ergreift Initiative

Neue Maßnahmen gegen Islamismus in Hamburg

Nach zwei Demonstrationen von Islamisten in Hamburg will der rot-grüne Senat Forderungen nach einem Kalifat oder der Scharia in Deutschland unter Strafe stellen. Der Innensenator Andy Grote (SPD) brachte die Initiative in die Innenministerkonferenz ein. Die Idee ist, die bestehenden Strafvorschriften zu erweitern, um diejenigen zu bestrafen, die zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung aufrufen, wie es bei der Forderung nach einem Kalifat oder der Scharia der Fall ist.

Zusätzlich wird geprüft, ob Personen, die sich als ethnische oder religiöse Gruppe definieren, wegen Volksverhetzung belangt werden können, wenn sie zum Hass gegen andere Gruppen oder die Mehrheitsgesellschaft aufrufen. Der Innensenator hofft auf eine breite Diskussion innerhalb und außerhalb Hamburgs mit verschiedenen Ländern und dem Bund.

Kundgebungen sorgen für Empörung

Ende April und Anfang Mai haben zwei Kundgebungen von Muslim Interaktiv in Hamburg für Empörung gesorgt. Bei einer Demonstration wurde nach einem Kalifat gerufen, während bei der anderen Kundgebung unter scharfen Auflagen auch Forderungen nach einem Kalifat untersagt wurden. Weder die Polizei noch die Versammlungsbehörde konnten die Versammlungen verbieten, da rechtlich keine Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorlagen.

Laut dem Polizeipräsidenten Falk Schnabel sind auch verfassungsfeindliche Meinungsäußerungen grundsätzlich zulässig, und Veränderungen müssten über das Strafrecht erfolgen. Trotz einer großen Anzahl Teilnehmer verliefen die Versammlungen von Muslim Interaktiv friedlich, was auf einen hohen Organisationsgrad der Gruppe hindeutet.

Erkenntnisse zu Muslim Interaktiv

Die Gruppe Muslim Interaktiv ist dem Verfassungsschutz seit 2020 bekannt und hatte ihre Anfänge in Berlin. In Hamburg sind etwa 20 Mitglieder und rund 100 Personen im Umfeld der Gruppe bekannt. Trotz der Erfahrungen des polizeilichen Staatsschutzes gehen die Behörden nicht von einem unfriedlichen Verlauf der Versammlungen aus und bestätigen die Bemühungen der Gruppe, keine Straftaten zu begehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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