Gesundheit

Disziplinierung und Kontrolle weiblicher Sexualität in der DDR

Die dunklen Geheimnisse der überwachten Sexualität in der DDR

Die Historikerin und Politikwissenschaftlerin Steffi Brüning hat in ihren Untersuchungen den staatlichen Blick auf weibliche Sexualität in der DDR beleuchtet. Ein zentrales Element war die Einweisung gesunder Frauen in geschlossene Krankenstationen, um sie durch Strafe und Zwang zu disziplinieren. Brüning analysierte zahlreiche Akten und sprach mit betroffenen Frauen, die zeigten, dass von staatlicher Seite frei ausgelebte Sexualität oft mit Sexarbeit gleichgesetzt wurde, obwohl Letztere in der DDR verboten war. Die Behörden neigten dazu, Verhaltensweisen junger Frauen auf Partys oder am Bahnhof als „sexuell freizügig“ einzustufen, was zu Verdächtigungen bezüglich Geschlechtskrankheiten führte.

Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten diente möglicherweise auch als Vorwand, um weibliches Verhalten und Sexualität zu kontrollieren. Diese Vermutung wird durch Indizien gestützt, wie z.B. die Aufnahme einer Patientin in die geschlossene venerologische Station Leipzig aufgrund ihrer als den gesellschaftlichen Normen widersprechend eingestuften Verhaltensweise. Die Vermischung von gesundheitlicher Fürsorge und staatlicher Erziehung in solchen Einrichtungen wurde offensichtlich.

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Die DDR prägte eine gesellschaftliche Norm, nach der Frauen monogam leben sollten. Homosexualität bei Frauen galt als Tabuthema, und Abweichungen von dieser Norm führten schnell dazu, dass betroffene Frauen als abweichend stigmatisiert wurden. Frauen, die mehr als drei Partner innerhalb von drei Monaten hatten, wurden unter dem Verwaltungsbegriff „Häufig wechselnde Geschlechtspartner“ erfasst und galten als krankheitsverdächtig. Diese Personen mussten sämtliche Sexualpartner namentlich angeben und durften keine sexuellen Beziehungen eingehen, bis eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlag.

Einmal als „HwG“ eingestuft wurden Betroffene in der DDR systematisch überwacht und kontrolliert. Menschen, die als „HwG“ galten, wurden öffentlich stigmatisiert und unterstanden einer Meldepflicht beim Arzt. Die Erfassung von fast 19.000 „HwG“-Personen zwischen 1960 und 1965 deutet auf eine intensive Überwachung hin, obwohl die Infektionsrate unter diesen Personen vergleichsweise gering war.

Zusätzlich zur Kontrolle der Sexualität war auch die Arbeitsmoral ein zentrales Thema in der DDR. Prostitution wurde als Gefahr für das bürgerliche Zusammenleben betrachtet und 1968 durch den sogenannten Asozialenparagraphen verboten. Personen, die als „arbeitsscheu“ oder „unlauter“ angesehen wurden, galten als asozial und wurden mit Prostituierten gleichgesetzt. Das Verbot der Prostitution war Teil der Bestrebungen der SED, die illegitime Lebensweisen unter dem Deckmantel der „sozialistischen Lebensweise“ zu eliminieren.

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Dr. Sarah Weber ist eine anerkannte Gesundheitsexpertin mit fundiertem Wissen in Bereichen wie Ernährung, präventive Medizin und Gesundheitspolitik. Sie hat Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin studiert und ist Fachärztin für Innere Medizin. Sarah schreibt regelmäßig für führende Gesundheitsmagazine und ist als Beraterin für mehrere Gesundheitsorganisationen tätig. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und hat zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zu aktuellen Gesundheitsthemen verfasst. Neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit hält Dr. Weber Vorträge und Workshops und ist häufig als Expertin in Gesundheitssendungen zu sehen. In ihrer Freizeit engagiert sie sich für gemeinnützige Organisationen, die sich auf Gesundheitsaufklärung spezialisieren.
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