Gesundheit

Cannabis in Deutschland: Regeln für den legale Bezug und Eigenanbau

Legale Bezugsquellen für Cannabis in Deutschland: Wo und wie kann man Gras ab jetzt legal erhalten?

Cannabis ist in Deutschland jetzt teilweise legalisiert, aber der Kauf von Gras ist immer noch streng reglementiert. In den meisten Regionen Deutschlands gibt es keine Geschäfte, in denen man Cannabis kaufen kann. Stattdessen können Einwohner in Modellregionen sich an sogenannte Cannabis-Clubs wenden, die bis zu 500 Mitglieder haben. Diese Clubs, auch bekannt als „Cannabis Social Clubs“, sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle für Gras in Deutschland.

Wenn man sich entscheidet, ab und zu Cannabis zu konsumieren und nicht mehr von illegalen Dealern kaufen will, muss man einem Cannabis-Club beitreten. Die Clubs dürfen ihren Mitgliedern bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat liefern, wobei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nur bis zu 30 Gramm erhalten dürfen. Der THC-Gehalt des Cannabis in den Clubs darf zehn Prozent nicht überschreiten. Der Anbau im Verein wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert, und es ist wichtig zu beachten, dass kein Verkauf im herkömmlichen Sinne stattfindet.

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Obwohl der Kauf von Gras auf dem Schwarzmarkt verboten ist, besteht weiterhin das Risiko strafrechtlicher Verfolgung. Der Dealearbeit bleibt strafbar, auch der Verkauf an Minderjährige wird mit schärferen Strafen geahndet, um den Jugendschutz zu stärken. Es ist wichtig zu beachten, dass es nach wie vor verboten ist, Cannabis aus den Niederlanden mit nach Deutschland zu bringen. Die Einfuhr ist illegal, aber der Erwerb von Cannabissamen innerhalb der EU zum Eigenanbau oder für Anbauvereine wird vom Zoll toleriert.

Wer die Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club als zu umständlich empfindet, kann bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen privat anbauen. Die Samen oder Stecklinge können in einem Cannabis-Club erworben werden, auch wenn man kein Mitglied ist. Die Regeln für den Betrieb dieser Vereine treten am 1. Juli in Kraft. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ernte nur für den Eigenkonsum bestimmt ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Der Verstoß gegen diese Regelung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Dr. Sarah Weber ist eine anerkannte Gesundheitsexpertin mit fundiertem Wissen in Bereichen wie Ernährung, präventive Medizin und Gesundheitspolitik. Sie hat Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin studiert und ist Fachärztin für Innere Medizin. Sarah schreibt regelmäßig für führende Gesundheitsmagazine und ist als Beraterin für mehrere Gesundheitsorganisationen tätig. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und hat zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zu aktuellen Gesundheitsthemen verfasst. Neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit hält Dr. Weber Vorträge und Workshops und ist häufig als Expertin in Gesundheitssendungen zu sehen. In ihrer Freizeit engagiert sie sich für gemeinnützige Organisationen, die sich auf Gesundheitsaufklärung spezialisieren.
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