Anders Behring Breivik, der norwegische Massenmörder, hat erneut eine Klage gegen seine Haftbedingungen verloren. Das Borgarting-Berufungsgericht in Oslo entschied, dass seine Haftbedingungen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Diese Entscheidung folgt auf die Abweisung seiner Klage in einer Vorinstanz im Februar, in der Breivik argumentierte, dass seine jahrelange Isolationshaft als menschenrechtswidrig anzusehen sei. Seit seiner Verurteilung im Jahr 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung lebt er unter strengen Bedingungen, die er als grausam empfindet.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 in Oslo eine Autobombe gezündet und danach ein Massaker auf der Insel Utøya verübt, bei dem 77 Menschen getötet wurden. Diese Anschläge gelten als die schlimmsten Gewalttaten in der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Der norwegische Staat rechtfertigt die strengen Haftbedingungen mit Breiviks „absolute extremen Gewaltrisiko“, was zu seiner Isolation geführt hat. Er ist seit zwölf Jahren ohne Kontakt zu anderen Häftlingen.
Haftbedingungen und rechtliche Auseinandersetzungen
Die Gründe für Breiviks Klage liegen in der angeblich unmenschlichen Behandlung während seiner Haft. In seinen Beschwerden führt er psychologisches Leid durch die lange Isolationszeit an. Die menschlichen Kontakte sind auf Wärter, Anwälte und Seelsorger beschränkt. Dennoch stellte das Gericht fest, dass Breivik gute Haftbedingungen genießt und relativ große Freiheiten habe, was die Entscheidung des Berufungsgerichts stützt. Richterin Birgitte Kolrud erklärte, die Haftbedingungen hätten sich verbessert und es gebe keine Beweise für dauerhafte Schädigung durch die Strafe.
Im Ringerike-Gefängnis stehen dem Massenmörder drei Privaträume zur Verfügung: ein Wohnzimmer, ein Arbeitsraum sowie ein Fitnessraum. Zudem hat er Zugang zu gemeinsamen Räumen wie einer Küche und einem Fernsehzimmer. Breivik kann auch mit einem anderen Häftling in getrennten Bereichen interagieren. Um seine Zeit angenehmer zu gestalten, erhielt er sogar drei Wellensittiche.
Gesundheitliche Aspekte und zukünftige Entscheidungen
Trotz seiner kritischen Haltung betonte Richterin Helen Andenaes Sekulic, dass Breiviks psychische Gesundheit bei der Bestimmung der Haftbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Ein Gericht hatte zuvor entschieden, dass seine Einzelhaft als inhumane Behandlung angesehen werden könnte, was jedoch die aktuellen Urteile nicht beeinflusste. Breivik hatte auch die Kontrolle seiner Korrespondenz angefochten, was ebenfalls abgewiesen wurde, da dies als nicht verletzend für sein Recht auf Privat- und Familienleben gewertet wird.
Breivik, der seinen Namen in Fjotolf Hansen geändert hat, plant offenbar, erneut gegen den Staat zu appellieren. Seine Klagen werden weiterhin als Ausdruck seines Widerstands gegen die bestehenden Haftbedingungen betrachtet. Der norwegische Staat sieht seine Maßnahmen als notwendig an, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Für die kommenden Monate sind weitere rechtliche Schritte von Breivik zu erwarten, die die Justiz und die Öffentlichkeit weiterhin beschäftigen werden, während sie die Balance zwischen Menschenrechten und öffentlichen Sicherheitsinteressen wahren müssen.
Für weitere Informationen können Sie die Artikel von Rems Zeitung, Zeit, und Deutschlandfunk konsultieren.