Die Rückkehr der Wölfe in die Alpenregion sorgt für anhaltende Diskussionen und Besorgnis unter den Anwohnern. In Windhaag bei Freistadt, Österreich, wurde kürzlich ein Jogger von einem Wolf angesprungen, was für Aufregung sorgte. Der Vorfall ereignete sich am 3. Januar, als der Jogger berichtete, dass das Tier seine Aggression demonstrierte, nachdem er versuchte, sich groß zu machen und zu schreien. Experten äußerten sich skeptisch über das Verhalten des Tieres und wiesen darauf hin, dass es eher einen Hund als einen Wolf widerspiegele. Die Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger warnte davor, überzogene Ängste zu schüren und forderte die Bevölkerung sowie Jäger zur Wachsamkeit auf. In der Umgebung wird ein Wolf als Risikowolf eingestuft und könnte bis zum 29. Januar abgeschossen werden, falls sich die Situation nicht bessert.
In Pré-Saint-Didier, Italien, wurde ein Wolfsrudel durch Überwachungskameras in einem Wohngebiet aufgezeichnet. Politische Stimmen, wie die von Luciano Caveri, geben Anlass zur Besorgnis, nachdem ein Hund einem Wolfsrudel zum Opfer fiel. Caveri sprach von einer drohenden Herabstufung des Wolfes von einer besonders geschützten Art auf eine geschützte Art durch die Europäische Kommission, was erhebliche Auswirkungen auf die gesetzlichen Regelungen haben könnte. Das Verhalten von Wölfen wird allgemein als unbedenklich angesehen, da sie Menschen in der Regel meiden. Jedoch können gefährliche Situationen entstehen, wenn Wölfe gezielt angelockt oder angefüttert werden, vor allem bei jüngeren Tieren.
Änderung des Schutzstatus
Eine signifikante Wendung in der Diskussion um Wölfe in Europa stellt die Entscheidung des ständigen Ausschusses der Berner Konvention dar, den Schutzstatus von Wölfen am 3. Dezember zu ändern. Wie Ökobuero berichtet, wird der Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Dieses Vorgehen, das auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurückgeht, findet trotz Widerstand seitens Wissenschaftlern und Umweltschutzorganisationen statt und könnte weitreichende Konsequenzen für den Artenschutz in der EU und speziell in Österreich haben.
Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Arten und Lebensräumen, ist ein zentrales Instrument im Naturschutzrecht. In der EU wird dieser durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) ergänzt. Die Herabstufung könnte dazu führen, dass der gezielte Abschuss von Wölfen nicht mehr grundsätzlich verboten ist, was Bedenken bei Naturschützern und Tierliebhabern aufwirft. Auch der Europäische Gerichtshof bestätigte im Sommer 2024, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich als ungünstig gilt, was die Möglichkeiten zur Jagd weiterhin regelt und Schutzmaßnahmen erfordert.
Herdenschutz und ökologische Verantwortung
Ein weiteres drängendes Problem ist der Schutz von Weidetieren vor Wölfen. Trotz verschiedener Herdenschutzmaßnahmen, die finanziell unterstützt werden, fanden Wölfe häufig Schwachstellen in den Schutzsystemen. Wild beim Wild hebt hervor, dass fehlerhafte Herdenschutzmaßnahmen und unzureichende Behirtung zu Verlusten bei Nutztieren führen. Der Herdenschutz erfordert nicht nur Investitionen, sondern auch einen Lernprozess für die Tierhalter und ist noch nicht optimal umgesetzt. Neuere Ansätze beinhalten den Einsatz von Herdenschutzhunden und Elektrozäunen, um die Sicherheit der Tiere zu gewährleisten.
Dennoch sind rund 200.000 Schafe jährlich in die Berge unterwegs, was zu hohen Subventionskosten führt. Das Ungleichgewicht zwischen Mensch, Nutztieren und Wildtieren ist gravierend, da der Mensch 34 % und die Nutztiere 65 % der Biomasse abdecken, während Wildtiere nur 1 % ausmachen. Dies führt zu der dringenden Frage, wie der Schutz von sowohl Weidetieren als auch Wölfen effizient gestaltet werden kann, um eine nachhaltige Koexistenz zu ermöglichen.