FrankreichGesetze

Sarkozy trägt Fußfessel: Ein Jahr Hausarrest für den Ex-Präsidenten!

VorfallKorruption
OrtFrankreich
UrsacheBestechung, Machtmissbrauch

Ex-Präsident Nicolas Sarkozy von Frankreich hat am 7. Februar 2025 seine einjährige Haftstrafe, die er unter einer elektronischen Fußfessel absitzen muss, begonnen. Seine Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt; er darf täglich zwischen 8.00 und 20.00 Uhr das Haus verlassen, an montags, mittwochs und donnerstags sogar bis 21.30 Uhr. Während dieser Zeit steht Sarkozy wegen weiterer Anklagen vor Gericht, um sich der sogenannten Libyen-Affäre zu stellen, die illegale Geldflüsse für seinen Wahlkampf 2007 betrifft. Das Kassationsgericht hatte zuvor das Urteil des Pariser Berufungsgerichts im Dezember 2023 bestätigt, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Laut FAZ wurde Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt – zwei Jahre auf Bewährung und eines muss er mit Fußfessel zu Hause verbüßen.

Der Fall, der Sarkozy betrifft, ist beispiellos für ein ehemaliges Staatsoberhaupt in der jüngeren Geschichte Frankreichs. Im Mittelpunkt steht sein Versuch, über seinen Anwalt Thierry Herzog an Ermittlungsgeheimnisse zu gelangen. Im Gegenzug bot er Herzog Unterstützung für dessen Bewerbung um einen Posten in Monaco an. Die Anklage argumentierte, dass dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet habe. Sarkozy selbst bestreitet die Vorwürfe und plant, mit seiner Anwaltsmannschaft, unter der Leitung von Patrice Spinosi, vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu ziehen. Spinosi bezeichnete den Tag, an dem die Strafe verhängt wurde, als „schwarz“ für die Justiz und betonte, dass Sarkozy nicht ins Gefängnis müsse.

Rechtsstreit und weitere Vorwürfe

Im Mai 2023 bestätigte das Pariser Berufungsgericht den Schuldspruch und die verhängte Strafe, in der auch eine Entziehung des passiven Wahlrechts enthalten ist. Sarkozy ist nun nicht nur einer Fußfessel unterworfen, sondern sieht sich auch zusätzlichen rechtlichen Herausforderungen gegenüber. Die Anwälte hatten versucht, das Abhören von Sarkozys Gesprächen mit Herzog für illegal zu erklären, wobei diese Gespräche den Erhalt vertraulicher Informationen betrafen. Thierry Herzog und Gilbert Azibert, der ebenfalls verurteilt wurde, mussten sich vor dem Gericht verantworten.

Das Abhören fand im Rahmen einer anderen Untersuchung statt, die den Verdacht einer illegalen Wahlkampffinanzierung durch den verstorbenen libyschen Führer Muammar al-Gaddafi untersucht. Zudem wird Sarkozy zwischen dem 6. Januar und 10. April 2024 erneut vor Gericht stehen, um sich dieser Fragen zu stellen. Im Februar 2024 wurde er bereits in anderen Verfahren wegen illegaler Wahlfinanzierung zu 12 Monaten Haft verurteilt, wobei 6 Monate davon auf Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen dieses Urteil hat er eine Kassationsbeschwerde eingereicht, die noch nicht entschieden ist. Mehr zu den Hintergründen und Details berichtet auch Spiegel.

Die gesamte Situation um Sarkozy illustriert die tiefen Risse im politischen System Frankreichs und zeigt auf, wie ernst die Vorwürfe von Korruption und Machtmissbrauch in diesem Kontext zu nehmen sind. Wie taz berichtet, wird der Ausdruck „schwarz“ für die Justiz möglicherweise in den kommenden Monaten ein zentrales Thema bleiben, während der ehemalige Präsident weiterhin bestritt, dass seine Handlungen gegen die Gesetze verstoßen hätten.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
www.spiegel.de
Referenz 3
taz.de
Quellen gesamt
Web: 9Social: 142Foren: 32
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