Frankreich

Französisches Gericht hebt Lärmmessprotokoll für Windkraftanlagen auf

Die Wahrheit über das Windkraft-Urteil in Frankreich

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat kürzlich ein Protokoll zur Lärmmessung bei Windkraftanlagen für unzulässig erklärt. Es ist jedoch wichtig festzuhalten, dass dies keine direkten Auswirkungen auf bestehende Anlagen hat. Die grundlegenden Lärmgrenzwerte, die seit 2011 gelten, bleiben unverändert bestehen. Die Neuerung bezieht sich lediglich auf die genauen Methoden der Lärmmessung.

Gemäß dem aktuellen Urteil müssen bestehende Windkraftanlagen nicht abgebaut werden, da lediglich das Protokoll zur Lärmmessung für ungültig erklärt wurde. Dies bedeutet, dass die Anlagen gemäß den Bestimmungen von 2011 betrieben werden können. Genehmigungen für neue Windkraftanlagen werden nach wie vor erteilt, wobei sich deren Bau an das ältere Messprotokoll halten muss.

Experten betonen, dass die aktuelle Situation keine Rückbauverpflichtungen für bestehende Anlagen mit sich bringt. Vielmehr müssen Betreiber nachweisen, dass sie die festgelegten Lärmgrenzwerte einhalten. Neue Windräder sind ebenfalls nicht von den aktuellen Entwicklungen betroffen und können weiterhin genehmigt und gebaut werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Behörden den Betreibern empfehlen werden, weiterhin das strengere Protokoll von 2021 für Lärmmessungen zu verwenden, obwohl dies derzeit für unzulässig erklärt wurde. Die Fachleute sind sich einig, dass die Entscheidung des Gerichts keine Auswirkungen auf bestehende oder neue Windkraftanlagen in Frankreich hat.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"