Die Sondersitzung des Bundestags, die am 18. März 2025 um 10 Uhr begann, wurde von einer atmosphärischen Leichtigkeit begleitet, die eher an einen Klassenausflug erinnerte. Lachen, Scherze und Selfies bestimmten die Stimmung im Parlament. Dennoch war der Anlass ernst: Es stand die Debatte über ein wichtiges Gesetzespaket zur Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz auf der Agenda. Die FDP hatte einen Antrag zur sofortigen Beendigung der Debatte eingereicht. Johannes Vogel (FDP) äußerte Bedenken zur Eile und Unklarheit der Beschlussfassung, während Bernd Baumann (AfD) den Antrag unterstützte und Bedenken zur Demokratie anmeldete. Torsten Frei von der CDU/CSU verteidigte die Legitimität der Sitzung und erinnerte an die bestehenden Fristen.
Christian Görke von der Linken redete von „Staatsverachtung“ und schoss scharf gegen die Regierungsparteien. Der Antrag der FDP auf eine Absetzung der Debatte wurde jedoch von einer Stimmenmehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen abgelehnt. Mit dem vorgeschlagenen Gesetzespaket sollen Ausnahmen für Verteidigungsausgaben, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit geschaffen werden. Ein Sondertopf von 500 Milliarden Euro zur Infrastruktur wird ebenfalls vorgesehen, was die Koalitionspartner als notwendig erachten, um sich den veränderten Sicherheitslagen in Europa anzupassen.
Knifflige Abstimmung und rechtliche Herausforderungen
Die Abstimmung erfordert 489 Ja-Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit, wobei Union, SPD und Grüne zusammen 520 Stimmen besitzen. Doch es gibt Abweichler. So wurde in der Grünen-Fraktion bei einer Probeabstimmung eine Enthaltung und eine unentschiedene Stimme verzeichnet. Auch unter den SPD-Abgeordneten gab es Berichte über eine fehlende und eine Nein-Stimme. Die Dynamik wird zusätzlich durch die Tatsache beeinflusst, dass viele Abgeordnete nicht mehr im neuen Bundestag sitzen werden. Die namentliche Abstimmung sorgt dafür, dass die Stimmen der Abgeordneten nachvollziehbar bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die Abstimmung zurückgewiesen, darunter einen von Mitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion, die die fehlende Expertenanhörung im Haushaltsausschuss beanstandeten. Ein Sprecher der AfD bestätigte den Eilantrag, doch die Linke verzichtet auf weitere juristische Schritte, nachdem Parteichefin Ines Schwerdtner erklärte, dass alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft seien. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte zudem einen Antrag der AfD abgelehnt, der eine frühere Konstituierung des neuen Bundestages forderte.
Ein wegweisendes Finanzpaket
Ingesamt zielt das Finanzpaket, das von Union und SPD in der Sondersitzung diskutiert wird, auf eine Änderung des Grundgesetzes ab. Es umfasst unter anderem eine Reform der Schuldenbremse, die es den Ländern gestattet, Neuverschuldungen von bis zu 0,35 % des BIP vorzunehmen. Diese Schuldenbremse ist seit 2009 im Grundgesetz verankert und wird nun reformiert, um den aktuellen Herausforderungen besser gerecht zu werden. Insbesondere die Verteidigungsausgaben sollen von der Schuldenbremse ausgenommen werden, was von den Koalitionspartnern als notwendig erachtet wird, um auf die sich verändernde Sicherheitslage durch Akteure wie Russland und den Einfluss von Politiken in den USA angemessen zu reagieren.
Debattenredner wie Lars Klingbeil (SPD) sowie Friedrich Merz (CDU) sind sich einig, dass ohne das Sondervermögen von 500 Milliarden Euro viele wichtige Vorhaben nicht finanziert werden könnten. Gleichzeitig steht eine Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD im Raum, die bis Mitte April abgeschlossen sein soll. Dabei wird auch über die Kanzlertauglichkeit von Persönlichkeiten wie Friedrich Merz diskutiert. Die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat für das Finanzpaket, welches für den 21. März anberaumt ist, wird ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit benötigt.
Die finale Abstimmung über den Entwurf könnte möglicherweise bereits am Dienstag stattfinden, sollte jedoch eventuell bis zum 24. März verschoben werden, bevor der neue Bundestag am 25. März konstituiert wird. Diese spannenden Entwicklungen im Bundestag zeigen, dass nicht nur eine politische Einigung, sondern auch die rechtlichen Herausforderungen einen entscheidenden Einfluss auf die Zukunft der deutschen Finanzpolitik haben werden.
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