Am Dienstagabend waren zwei Männer mit Softairwaffen in Penig, einer Stadt in Mittelsachsen, unterwegs. Die ersten Berichte über die beiden Personen erreichten die Polizei gegen 18 Uhr, als Zeugen meldeten, sie hätten die Männer mit Maschinenpistolen in Richtung Markt gesehen. Trotz intensiver Suche konnten die Beamten die beschriebenen Personen bei ihrem Eintreffen am Markt nicht finden. Doch die Ermittlungen blieben nicht erfolglos. Ein in sozialen Netzwerken veröffentlichtes Video des Duos führte schließlich zu ihrer Auffindung in einer Wohnung in der Zöllnergasse.

Die beiden Männer, Slowaken im Alter von 27 und 29 Jahren, wurden von der Polizei gefunden, und die im Video sichtbaren Softairwaffen wurden sichergestellt. Unklar bleibt, ob sie mit diesen Waffen in irgendeiner Form gedroht haben. Aktuell läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, insbesondere hinsichtlich des Verbots, Anscheinwaffen zu führen. Ein Verstoß könnte mit hohen Bußgeldern geahndet werden, die bis zu 10.000 Euro betragen können, wie in dem Bussgeldkatalog ausgeführt wird.

Softairwaffen im Gesetz

Softairwaffen sind Druckluftsysteme, die Rundkugeln verschießen und bei Jugendlichen für Geländespiele und Sportschießen beliebt sind. Ob sie unter das Waffengesetz fallen, hängt von der Geschossenergie und der Bauart der Waffen ab. Sie dürfen nicht einfach so in der Öffentlichkeit getragen werden, vor allem, wenn sie echten Waffen täuschend ähnlich sehen und als Anscheinswaffen gelten. Die Regelungen für den Besitz und das Führen von Softairwaffen wurden durch Änderungen im Waffengesetz zwischen 2002 und 2003 bestimmt, was für die beiden Männer in Penig durchaus von Bedeutung sein könnte.

Softairwaffen, die über eine Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule verfügen, erfordern eine Waffenbesitzkarte und dürfen nur ab 18 Jahren erworben werden. Geräte mit einer Energie zwischen 0,5 und 7,5 Joule dürfen zwar in bestimmten Situationen erworben werden, jedoch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Der Transport muss zudem in verschlossenen Behältnissen erfolgen. Vollautomatische Softairwaffen sind in Deutschland grundsätzlich verboten.

Rechtliche Konsequenzen und Messer

Zusätzlich gilt es zu beachten, dass nicht nur Softairwaffen, sondern auch Messer strengen Regelungen unterliegen. Laut dem Waffengesetz können Messer als Waffen klassifiziert werden, was Einfluss auf ihren Besitz und das öffentliche Führen hat. Einige Messer sind in Deutschland aufgrund spezifischer Merkmale, wie eine Klingenlänge von über 12 cm, grundsätzlich verboten.

Die rechtlichen Vorgaben sehen vor, dass der Besitz und Transport verbotener Messer nicht zulässig ist. Insbesondere für den öffentlichen Gebrauch gelten strenge Beschränkungen. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Einstufung eines Messers oder einer Waffe ist es ratsam, die zuständige Waffenbehörde zu konsultieren.

Die aktuellen Geschehnisse in Penig sind ein Beispiel für die wesentliche Wichtigkeit, die Gesetze rund um Waffen und deren Führung im öffentlichen Raum zu beachten. Die Polizei wird weiterhin an dem Fall arbeiten und die Hintergründe klären.