Im Rahmen einer Bürgerschaftssitzung in Rostock entfachte die AfD-Fraktion eine kontroverse Debatte, in der sie weitere Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber forderte. Die CDU-Fraktion unterstützte diese Initiative, wollte jedoch zusätzlich Bürgergeld-Empfänger in die vorgeschlagenen Arbeitsgelegenheiten einbinden. Beide Anträge wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt. Sozialsenator Steffen Bockhahn (parteilos) kritisierte den Antrag der CDU als „Zwangsarbeit“, während der AfD-Antrag schnell zurückgewiesen wurde. Michael Meister von der AfD argumentierte, dass mehr Arbeitsgelegenheiten in Aufnahmeeinrichtungen geschaffen werden sollten.

Aktuell arbeiten in Rostock von 1.100 Asylbewerbern nur knapp 180. Bockhahn wies darauf hin, dass Betreiber der Unterkünfte selbst die Möglichkeit hätten, Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Die CDU-Fraktionsvorsitzende Chris Günther forderte Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Bürgergeld-Empfänger in sozialen Einrichtungen und in der Grünpflege. Bockhahn entgegnete jedoch, dass Menschen nicht gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen werden könnten und kritisierte die vorgeschlagene Entlohnung von lediglich 80 Cent pro Stunde.

Alternativen und Verbesserungen im Arbeitsmarktzugang

Linken-Fraktionschef Christian Albrecht sprach sich für Qualifizierungsmaßnahmen anstelle von Zwangsarbeit aus und kritisierte die CDU für ihre Vorurteile gegenüber Asylbewerbern und Bürgergeld-Empfängern. Letztlich wurde der Antrag der CDU mehrheitlich abgelehnt. Demgegenüber fand ein Antrag der Linken zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migranten und Asylbewerbern Zustimmung. Ziel dieses Antrags ist ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Reduzierung von Hürden wie Arbeitsverboten, was auch durch die FDP und SPD unterstützt wurde, die ergänzende Maßnahmen für die Organisation der kommunalen Ausländerbehörde in Rostock vorschlagen.

Für Asylbewerber und Geduldete eröffnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verschiedene Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt. Asylbewerber haben nach drei Monaten Zugang, wenn sie nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Geduldete Personen erhalten ebenfalls nach drei Monaten Zugang, vorausgesetzt, es stehen keine Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor. Jedoch sind während der ersten drei Monate in bestimmten Fällen Arbeitsmarktzugänge ausgeschlossen. Zudem müssen gestattet und geduldete Personen eine Arbeitserlaubnis, die durch die örtliche Ausländerbehörde erteilt wird, beantragen.

Gesellschaftliche Herausforderungen und Integration

Die Herausforderungen der Fluchtzuwanderung, insbesondere seit dem Höhepunkt im Jahr 2015, haben die Gesellschaft vor neue Aufgaben gestellt. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hebt hervor, dass die Arbeitsmarktintegration für Asylsuchende nicht nur ökonomische Unabhängigkeit fördert, sondern auch die Lebensqualität erhöht und den Sozialstaat entlastet. Trotz aller Bemühungen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende im Durchschnitt nach wie vor länger als für andere Gruppen.

Ein Teil der Asylsuchenden, die zwischen 2013 und 2016 in Deutschland einen Antrag stellten, hat wertvolle Bildungs- und Berufsqualifikationen erworben. Dennoch werden viele dieser Qualifikationen hierzulande nicht anerkannt. Um die Erwerbsbeteiligung zu verbessern, sind Sprach- und Integrationskurse entscheidend, da über 85% der Asylsuchenden bis 2018 einen Sprachkurs besucht haben. Die positive Entwicklung des Arbeitsmarktzugangs zeigt sich jedoch nicht in gleicher Weise für alle Gruppen, insbesondere die Erwerbsbeteiligung von Frauen bleibt hinter der von Männern zurück.

Zusammenfassend stellt die aktuelle Diskussion in Rostock einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Verbesserung der Integrationsmaßnahmen dar. Diese Initiativen stehen im Kontext der benötigen Reformen, die darauf abzielen, die Einstiegshürden für Migranten und Asylbewerber abzubauen und die Teilhabe an den Arbeitsmarkt zu fördern.