In Mecklenburg-Vorpommern haben von Januar bis November 2024 insgesamt 1.708 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dies stellt einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr dar, als 1.625 Personen eingebürgert wurden. Der Hauptgrund für diesen Anstieg ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, welches am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Dieses Gesetz ermöglicht gut integrierten Personen, die in Deutschland leben und arbeiten, die Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren zu erwerben; unter bestimmten Voraussetzungen sogar nach drei Jahren. Zudem kann die Einbürgerung nun ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine Einbürgerung liegt derzeit bei zwölf Monaten.

Der Innenminister Christian Pegel hebt die positiven Effekte der Gesetzesänderung sowie die Bedeutung der Einbürgerung für die gesellschaftliche Teilhabe hervor. Besonders in Anspruch genommen wird die Einbürgerung von Menschen aus Syrien, der Ukraine und Russland. Bis November 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 1.030 Syrer, 80 Ukrainer und 50 Afghanen eingebürgert. Pegel betont die Wichtigkeit der Integration für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Kontroversen und Kritik

<pTrotz der positiven Entwicklungen äußert der CDU-Abgeordnete Sebastian Ehlers Kritik an der Reform. Besonders die verkürzte Mindestaufenthaltsdauer sorgt für Besorgnis. Ehlers warnt vor möglichen Loyalitätskonflikten und stellt infrage, ob die Behörden mit der gestiegenen Anzahl an Anträgen überfordert sein könnten. Er äußert Bedenken hinsichtlich der Überprüfung extremistischer Einstellungen bei Einbürgerungen und bezeichnet die schnellen Einbürgerungen von Syrern als unnötig. Laut Ehlers schwächt die Reform die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Diskussion über Einbürgerung und Integration wird in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich fortgesetzt.

Ausländer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, wie auf schwerin.de berichtet wird. Wenn die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht vorliegen, kann eine eigenständige Einbürgerung in Betracht kommen. Dazu ist jedoch ein mindestens achtjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland erforderlich, sowie weitere Kriterien wie finanzielle Selbstständigkeit und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.