Am 31. Januar 2025 fand ein fraktionsübergreifendes Gespräch auf Spitzenebene im Büro von Unionsfraktionschef Friedrich Merz statt, bei dem hochrangige Vertreter der Grünen, der SPD und der FDP anwesend waren. Die Gespräche drehten sich um das kontroverse „Zustrombegrenzungsgesetz“. Merz betonte die Dringlichkeit einer Entscheidung zu diesem Gesetz und erhielt dafür sogar Standing Ovations von seinen Parteikollegen. Die Union plante, das Gesetz zur Abstimmung im Bundestag zu stellen.

Am selben Tag gab es jedoch auch Spannungen. Die FDP drängte darauf, eine Lösung für das Migrationsgesetz ohne die AfD herbeizuführen. Währenddessen plante die SPD, dem Antrag der FDP zuzustimmen, das Unionsangebot in die Ausschüsse zurückzuschicken. Kurz vor der Abstimmung äußerten sich mehrere Politiker kritisch zur möglichen Zusammenarbeit der Union mit der AfD, was Bundeskanzler Olaf Scholz und Ex-Kanzlerin Angela Merkel auf den Plan rief.

Abstimmung über das Zustrombegrenzungsgesetz

Die Abstimmung ergab schließlich ein klares Ergebnis: 350 Abgeordnete stimmten gegen und 338 für das Gesetz. Das „Zustrombegrenzungsgesetz“, das unter anderem den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige aussetzen sollte, fand in der zweiten Lesung keine Mehrheit im Bundestag. Die von der Union, der FDP, der AfD und der BSW angekündigte Unterstützung reichte nicht aus, um das Gesetz durchzusetzen. Kritiker wie Annalena Baerbock warfen Merz Wortbruch vor, während Abgeordnete von SPD und Grünen appellierten, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland zu begrenzen. Bereits zwischen 2016 und 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige ausgesetzt, seither dürfen monatlich 1.000 Angehörige dieser Personengruppe nach Deutschland einreisen.

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung zeigt sich weiterhin entschlossen, die irreguläre Migration durch konsequentere Maßnahmen wie Ausweisungen und Abschiebungen zu bekämpfen. So informierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser darüber, dass im Oktober 2023 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu mehreren Nachbarländern notifiziert wurden. Auch der Ausbau der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ausweisungen und Abschiebungen ist Teil der Strategie der Regierung, wie in einem Bericht der Bundesregierung ausgeführt wird.

Zu den bereits beschlossenen Maßnahmen gehört die Einrichtung eines gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums zur Bekämpfung illegaler Migration, das Erkenntnisse zur Schleuserkriminalität auswertet. Zudem wurde die Mindeststrafe für Schleuserei erheblich erhöht, um gegen diese Form der Migration vorzugehen.

Trotz der gescheiterten Abstimmung bleibt die Migrationspolitik ein zentraler Bestandteil der politischen Agenda Deutschlands. Die Blockade der Union steht im Widerspruch zur Forderung nach einem entschiedenen Umgang mit den Herausforderungen der Migration, doch die Diskussionen sind damit nicht abgeschlossen.