Am heutigen 31. Januar 2025 debattiert und stimmt der Bundestag über das umstrittene Zustrombegrenzungsgesetz der CDU/CSU ab. Laut Compact haben die bürgerlichen Parteien BSW und AfD ihre Zustimmung signalisiert, während es in der FDP unterschiedliche Meinungen zu dem Gesetzesvorhaben gibt. Fraktionschef Christian Dürr spricht sich gegen die Abstimmung aus.

Der Gesetzentwurf enthält drei wesentliche Punkte: Erstens soll das Aufenthaltsgesetz künftig das Ziel der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Migranten festschreiben. Zweitens ist eine vollständige Streichung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige vorgesehen. Drittens soll die Bundespolizei erweiterte Zuständigkeiten für „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ an über 5.700 Bahnhöfen in Deutschland erhalten. Dies inkludiert, dass Bundespolizisten Anträge auf Haft und Gewahrsam selbst stellen dürfen.

Zusammensetzung der Stimmen

Für die Annahme des Gesetzes sind 367 Stimmen erforderlich, sofern an der Abstimmung alle Abgeordneten teilnehmen. Die CDU/CSU hat 196 Stimmen, die AfD 76 sowie die FDP 90, während die BSW über zehn Sitze verfügt. Rechnerisch wären damit 372 Stimmen möglich, sofern es keine Abweichler oder fehlende Abgeordnete gibt. Die FDP hat im Vorfeld vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zurückzuverweisen, um eine Mehrheit in der „demokratischen Mitte“ zu finden.

Die Diskussion um das Zustrombegrenzungsgesetz geschieht vor dem Hintergrund der umfassenden Sicherheitsdebatte, die durch ein Attentat in Solingen im vergangenen Jahr ausgelöst wurde. Ein Mann aus Syrien tötete bei diesem Vorfall drei Menschen, was die Bundesregierung zu einer Reformierung der Asyl- und Sicherheitsgesetze antrieb. Laut Tagesschau wurde ein „Sicherheitspaket“ erarbeitet, das unter anderem eine Verschärfung des Waffenrechts sowie zusätzliche Befugnisse für Sicherheitsbehörden umfasst.

Kritik an Sicherheitsmaßnahmen

Das Sicherheitspaket, das auch Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht vorsieht, wurde von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Oktober 2024 verabschiedet. Dabei erhielt der Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit 357 Ja-Stimmen und der Gesetzentwurf zur Terrorismusbekämpfung 367 Ja-Stimmen. Der Bundesrat wies allerdings den zustimmungspflichtigen Teil zur Terrorismusbekämpfung zurück. Trotz der vielschichtigen Maßnahmen erhält das Sicherheitspaket von der Union und dem Richterbund breite Kritik; es wird als unzureichend angesehen, um echte Verbesserungen zu erzielen.

Zu den neuen Maßnahmen zählt auch, dass anerkannten Schutzberechtigen bei Heimreisen in der Regel der Schutzstatus aberkannt wird. Des Weiteren sind Leistungseinschränkungen für bestimmte Fälle der Sekundärmigration vorgesehen, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr Befugnisse erhält, einschließlich des biometrischen Abgleichs mit öffentlich zugänglichen Daten.

In der Hinsicht auf die EU-Asylreform drängt die Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf schnellere Änderungen, insbesondere nach den Vorfällen in Solingen und weiteren sicherheitspolitischen Herausforderungen. Bundestag berichtet, dass das Ziel der Reformen unter anderem schnellere Abschiebungen für abgelehnte Asylbewerber bei Sicherheitsrisiken und härtere Regelungen für Migranten aus sicheren Herkunftsländern vorsieht.

Die politische Diskussion rund um die Asyl- und Sicherheitspolitik bleibt angespannt. Während die Ampelfraktionen Fortschritte in der inneren Sicherheit als wichtig erachten, betont die Opposition, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen, um die Herausforderungen der aktuellen Migrationslage zu bewältigen.