Mit einem beeindruckenden Einsatz von rund 60 Zöllnerinnen und Zöllnern führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg am 13. März 2025 eine umfassende bundesweite Mindestlohnprüfung durch. In der Region, die Essen, Oberhausen, Mülheim und Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel umfasst, standen diverse Betriebe, von Restaurants über Autobetriebe bis hin zu Einzelhandelsgeschäften, auf dem Prüfstand.
Die ersten Auswertungen zeigen alarmierende Verstöße: In sieben Fällen deuteten Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns hin, während in fünf Fällen der Verdacht eines illegalen Aufenthalts geäußert wurde. Insgesamt wurden 13 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde, der seit 1. Januar 2025 gilt, muss von jedem Arbeitgeber eingehalten werden – Verstöße werden konsequent geahndet. Die FKS bleibt somit ein entscheidendes Instrument im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland.