Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben am 20. März 2025 eine Baustelle in Lünen überprüft und insgesamt dreizehn serbische Arbeiter aufgegriffen. Unter diesen befanden sich vier Arbeitnehmer, die für ein kroatisches Unternehmen tätig waren, jedoch keine gültigen Visa für ihre Arbeit in Deutschland vorweisen konnten. Die serbischen Arbeiter waren in ihren Arbeitsverhältnissen unklar, und die Ermittlungen dazu sind noch im Gange.
Die kroatische Firma sieht sich nun strafrechtlichen Ermittlungen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ausgesetzt, während dem Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro droht. Auch der deutsche Auftraggeber wird mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert, da er wissentlich oder fahrlässig einen Unternehmer beauftragte, der gegen das Aufenthaltsgesetz verstieß. Ihm könnte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro auferlegt werden. Die Ausländerbehörde wird über den weiteren Verbleib der betroffenen Personen entscheiden.