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Zoll überprüft Gastronomie: Bundesweite Aktion gegen Schwarzarbeit in Osnabrück

Am 8. Juni 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktaktion durch, bei der Hotels und Gaststätten im Fokus standen. In der Region des Hauptzollamts Osnabrück wurden 42 Zöllnerinnen und Zöllner eingesetzt, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen und des Mindestlohns zu überprüfen. Während der Kontrollen wurden 168 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Im Ergebnis stellten die Ermittler fest, dass fünf ausländische Arbeitnehmer keine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen konnten, was zu Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts führte. Zwei Personen wurden zudem wegen Verdachts auf Urkundenfälschung angezeigt. Darüber hinaus ergaben sich 54 weitere Sachverhalte, die einer vertieften Prüfung bedürfen, darunter Fälle von Mindestlohnverstößen, Sozialleistungsbetrug und Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten.

Die Zollbehörden kündigten an, die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit den Geschäftsunterlagen der Unternehmen abzugleichen, um weitere Verstöße aufzudecken. Besonders im Fokus der Schwarzarbeitsbekämpfung steht die Hotellerie und Gastronomie, die dem Mindestlohngesetz unterliegen. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro pro Stunde.

Die Prüfungen und Ermittlungen des Zolls tragen maßgeblich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei. Durch risikoorientierte Kontrollen werden faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt das ganze Jahr über Schwerpunktprüfungen in besonders betroffenen Branchen durch, um Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen.


OTS

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