Zollbeamte des Hauptzollamts Regensburg haben kürzlich zwei aus Osteuropa stammende Malermitarbeiter kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die 34- und 43-jährigen Angestellten lediglich über einen befristeten Aufenthaltstitel der Tschechischen Republik verfügten. Für die Arbeit in einem deutschen Unternehmen wäre jedoch ein entsprechender Aufenthaltstitel erforderlich gewesen.

Infolge der Gesetzesverstöße leitete das Zollteam sofort Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland ein. Die Konsequenz: Die beiden Maler mussten das Land umgehend verlassen. Ein weiterer Beleg für die strikte Einhaltung von Aufenthaltsbestimmungen und Arbeitsrecht durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Landkreis Wunsiedel.