Am 13. März 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine umfassende Prüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Im Rahmen dieser Aktion, die bundesweit stattfand, wurde besonders darauf geachtet, dass der seit 1. Januar 2025 geltende Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde eingehalten wird. Verstöße gegen diese Regelung haben ernste Folgen für die Arbeitgeber, denn Vereinbarungen, die darunter liegen, sind ungültig.
Die Zöllner überprüften Betriebe aus verschiedenen Sektoren, darunter Einzelhandel, Gastronomie und Werkstätten. Dabei wurden vorläufig 26 Fälle identifiziert, die weitergehende Prüfungen erforderlich machten. Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, berichtete von häufigen Mindestlohnverstößen, die durch falsche Bezeichnungen von Beschäftigten oder mangelhafte Stundenaufzeichnungen maskiert werden. Diese konzertierten Prüfungsmaßnahmen sind der Schlüssel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland.