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Zoll in Sachsen-Anhalt entdeckt Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherung

Am 08. Juni 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in ganz Deutschland eine groß angelegte Prüfung gegen Schwarzarbeit durch. In Sachsen-Anhalt wurden 40 Objekte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe von Magdeburger Zollbeamten überprüft, was zu 13 Straf- und 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren führte.

Die Hauptzollämter in Magdeburg waren mit 85 Mitarbeitern an den Kontrollen beteiligt, bei denen insgesamt 169 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt wurden. Zusätzlich führte das Hauptzollamt Magdeburg Arbeitgeberprüfungen durch, wobei 48 Fälle weiterer Überprüfungen erforderlich sind, vor allem aufgrund des Verdachts von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz oder vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.

Die durchgeführten Prüfungen resultierten in 13 Straf- und 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sowie das Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Darüber hinaus wurden Ermittlungsverfahren gegen 8 Beschuldigte wegen illegalen Aufenthalts und unerlaubter Beschäftigung eingeleitet.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie steht im Fokus des Zolls, da diese Branche dem Mindestlohngesetz unterliegt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde. Durch ihre umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll wesentlich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.


OTS

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