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Zoll führt großangelegte Prüfaktion gegen Schwarzarbeit in Hotellerie und Gastronomie durch.

Am 8. Juni 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in ganz Deutschland verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Das Hauptziel dieser Überprüfungen war die Sicherstellung der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, des Mindestlohns sowie die Identifizierung illegaler Beschäftigung und anderer betrügerischer Praktiken. Insgesamt waren 97 Zollbeamte des Hauptzollamts Karlsruhe an den Prüfungen beteiligt, bei denen 188 Personen befragt und 34 Geschäftsunterlagen überprüft wurden. Im Anschluss leiteten sie 17 Strafverfahren und 58 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Pascal Griesbach, der Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe, betonte die Bedeutung dieser Prüfungen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in der Hotellerie und Gastronomie. Die Kontrolleure werden nun die erhobenen Daten mit den Unterlagen der Unternehmen abgleichen und umfangreiche Nachprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein besonderes Augenmerk legt der Zoll auf den Mindestlohn im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, der seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde liegt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Maßnahmen des Zolls gegen Schwarzarbeit zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beitragen und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Die FKS führt risikoorientierte Prüfungen durch, die sowohl stichprobenartig als auch umfassend bei bestimmten Arbeitgebern erfolgen. Besonders in Branchen, die von Schwarzarbeit stark betroffen sind, führt der Zoll das ganze Jahr über bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.


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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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