Ein Goldarmreif im Wert von fast 4.000 US-Dollar wurde bei einer Fahrzeugkontrolle auf der BAB 3 entdeckt. Der 39-jährige Reisende, der vor wenigen Tagen aus Saudi-Arabien über Berlin nach Deutschland kam, konnte keine ausreichenden Nachweise zur Herkunft des Schmuckstücks vorlegen. Angesichts widersprüchlicher Angaben hinzuziehen, wurde der Zoll alarmiert.
Die Kontrolle führte zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Der Goldarmreif wurde nachverzollt und die zuständigen Zollbehörden empfehlen Reisenden, sich vor der Einfuhr über die steuerlichen Vorschriften zu informieren.