Ein Ford Mustang, der zur gewerblichen Einfuhr aus der Schweiz nach Deutschland angemeldet war, wurde bereits mehrfach vom Zoll zurückgewiesen. Beim ersten Versuch im Oktober letzten Jahres stellte das Zollamt Rheinfelden-Autobahn fest, dass in der Klimaanlage des Fahrzeugs ein fluoriertes Treibhausgas verwendet wurde, für dessen Einfuhr eine spezielle Lizenz erforderlich ist. Diese konnte die Zollbeteiligte nicht vorweisen, weshalb das Fahrzeug nicht in die EU eingeführt werden durfte.
Im Januar erhoffte sich die Zollbeteiligte eine zweite Chance beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn. Doch auch dort wurde die fehlende Lizenz festgestellt. Das Regierungspräsidium Tübingen wies erneut an, das sportliche Coupé zurück in die Schweiz zu bringen. Diese Rückweisung bestätigt die strengen Regeln, die beim Import von Fahrzeugen mit umweltschädlichen Kältemitteln gelten.